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Stephan Stracke
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Frage von Maximilian B. •

Frage an Stephan Stracke von Maximilian B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Stracke,

wie ist Ihre Meinung in der aktuellen Debatte um ein Lobbyregister und wie gehen Sie damit um, dass der aktuelle Entwurf der GroKo nicht ausreichend ist, um Lobbyarbeit transparent zu machen, wie bereits von abgeordnetenwatch oder LobbyControl häufig angebracht?
Halten Sie den Einfluss großer Unternehmen auf die Politik in Deutschland für zu stark und welche Rolle spielt Ihre Partei bzw. Fraktion in diesem Zusammenhang?

Mit besten Grüßen
Maximilian Brandts

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brandts,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. November, in der Sie Ihre Bedenken zur Ausgestaltung des geplanten Registers für Interessenvertreter zum Ausdruck bringen. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Mit dem von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf wird eine Registrierungspflicht für Lobbyisten im Deutschen Bundestag eingeführt. Außerdem müssen sich die Interessensvertreter einen eigenen Verhaltenskodex für eine integre Interessenvertretung geben. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, einen Regelungsrahmen für ein transparentes Miteinander von Politik, Wirtschaft und Bürgergesellschaft zu schaffen. Dieser Rahmen ist meiner Meinung nach erforderlich. Denn einerseits gehört die Vertretung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen gegenüber dem Gesetzgeber zum Wesen der Demokratie. Zudem sind Wissen und Erfahrungsschatz der verschiedenen Interessengruppen in der Praxis häufig unentbehrlich bei der Arbeit des Gesetzgebers. Andererseits darf aber auch nicht der Eindruck entstehen, dass die Bundestagsabgeordneten zur Zielscheibe illegitimer Einflussnahme durch die Interessen Einzelner werden. Um diesen bösen Schein zu vermeiden, muss erkennbar sein, wer sich mit welchem Aufwand für welche Interessen einsetzt.

Der vorliegende Entwurf setzt dieses Regelungsanliegen mit Augenmaß um: Wenn das Gesetz wie geplant kommt, müssen Interessenvertreter im Bundestag umfangreiche Angaben zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit und der Organisation, für die sie tätig werden, machen. Erfolgt die Interessenvertretung im Interesse und im Auftrag eines anderen, müssen Angaben zum Auftraggeber gemacht werden. Außerdem müssen Lobbyisten künftig Auskunft darüber geben, mit welchem personellen und finanziellen Aufwand Interessen zu einem bestimmten Thema im Bundestag verfolgt werden. Schließlich muss sich der Lobbyist einem Verhaltenskodex unterwerfen. Verstößt der Interessenvertreter gegen die Eintragungspflicht, kann die Bundestagsverwaltung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Ich bin der Überzeugung, dass auf Grund der verpflichtenden Angaben künftig auf angemessene Weise ein hinreichend klares Bild davon gegeben wird, wer sich für bestimmte Interessen einsetzt und wieviel Geld letztlich dahinter steht.

Aus meiner Sicht schafft das Gesetz damit große Transparenz. Die Registrierungspflicht ist umfassend und trifft alle Interessenvertreter, auch solche, die im Rahmen von Netzwerken, Internet-Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten Interessenvertretung betreiben. Und selbstverständlich ist auch das Unternehmen, das seine eigenen wirtschaftlichen Interessen vertritt, grundsätzlich von der Registerpflicht umfasst.

Gleichzeitig muss die Pflicht zur Auskunft mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechten in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden.

Hierzu gehört vor allem das vom Grundgesetz verbriefte freie Mandat des Abgeordneten. Bei aller Forderung nach Transparenz darf eines nicht übersehen werden: Die Abgeordneten – auch ich – sind bei der Wahrnehmung ihres Amtes, etwa bei der Erarbeitung vernünftiger gesetzlicher Regelungen, auf einen ständigen Austausch mit den verschiedenen Interessengruppen angewiesen. Dieser Austausch ist eine Grundbedingung für die Ausübung des freien Mandats. Dort, wo der Austausch und damit die Arbeit des Abgeordneten wegen überzogener Offenlegungspflichten beeinträchtigt werden, zieht das Gesetz der Registrierungspflicht Grenzen. Eine Offenlegung von Terminen oder Gesprächspartnern im Bundestag ist im Gesetzentwurf daher nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf bildet aus meiner Sicht einen klugen Ansatz, um einerseits breit angelegte Transparenz zu schaffen und gleichzeitig andere vom Grundgesetz geschützte Interessen nicht auszuhebeln. Wie ernst die Regierungsfraktionen das Anliegen nach mehr Transparenz nehmen, lässt sich an der Entstehung des vorliegenden Entwurfs ablesen. In aller Regel kommen Gesetzentwürfe aus den Ministerien. Hier aber haben sich die Regierungsfraktionen das Transparenzanliegen selbst zu eigen gemacht und einen eigenen Entwurf erarbeitet, um eine gute Lösung zu finden. Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, dass sich die Ministerien unserer Regelung im Bundestag anschließen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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