Weitere Fragen an Stephan Pilsinger
Zu beachten ist auch bei Google-Bewertungen, dass etwaige Tatsachenbehauptungen wahrheitsgemäß sein müssen. Die Problematik, dass sich dort auch unwahre Äußerungen finden, die - auch wenn sie später gelöscht werden sollten - bei vielen „hängen bleiben“, ist allerdings real. Den Einrichtungen kann man dann nur raten, dies schnell bei Google zu melden oder auch rechtliche Schritte einzuleiten.
Ob ich dem Gesetzentwurf in der endgültigen Fassung zustimme, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab. In seiner jetzigen Form ist er aus meiner Sicht eine Beratungsgrundlage, bei der Verbesserungen sorgfältig geprüft werden müssen.
Als Gesundheitspolitiker und Arzt teile ich Ihre Einschätzung und Forderung
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.

