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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Ines S. •

Wie rechtfertigen Sie die geplante Einführung eines Nachweises für ein 'berechtigtes Interesse', des IFG?

Sehr geehrter Herr Mayer,
mit großer Sorge las ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto auszuhöhlen.
Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen einen voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren und so Korruption und Missbrauch vorzubeugen. Im Koalitionsvertrag haben Sie vereinbart, das IFG im Sinne der Bürger zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil und der größte Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.
Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich, wer definiert dieses „berechtigte Interesse“?
Bitte um eine konkrete Antwort hierzu und eine Erklärung, was die Politik hierzu bewegt.

Ines S.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau S.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 22. Juli 2026, die ich sehr gerne beantworte.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Informationsfreiheitsgesetz eine wesentliche Errungenschaft unseres demokratischen Rechtsstaates. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen die notwendige Legitimation für staatliches Handeln und ist ein unverzichtbarer Faktor für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Sektor.

Zugleich ist es jedoch meine feste Überzeugung, dass Transparenz kein reiner Selbstzweck sein darf und nicht uneingeschränkt gelten kann. Es gibt berechtigte staatliche Interessen, wie den Schutz von Staatsgeheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz zwingend erforderlich machen.

Die derzeit diskutierten Anpassungen zielen vor allem darauf ab, den neuartigen hybriden Bedrohungen unserer Zeit wirksam zu begegnen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten oder kriminelle Netzwerke birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Hier ist ein entschlossenes Handeln zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer staatlichen Einrichtungen unumgänglich.

Ebenso teile ich die Auffassung, dass die staatliche Arbeit nicht durch überbordende oder missbräuchliche Anfragen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden darf. Es muss sichergestellt bleiben, dass die Verwaltung ihre wesentlichen Aufgaben weiterhin effizient erfüllen kann. Nicht zuletzt liegt mir auch der Schutz der Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen sehr am Herzen.

Es geht somit um eine notwendige Anpassung des IFG an die veränderte Sicherheitslage sowie um den Schutz der Arbeitsfähigkeit unseres Staates. Wer das „berechtigte Interesse“ im Detail definiert, wird Gegenstand der parlamentarischen Ausgestaltung sein, wobei stets ein ausgewogenes Verhältnis zum Transparenzgebot gewahrt bleiben muss. 

Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren stets dafür einsetzen werden, dass Ihrem Recht auf Informationszugang auch künftig ausreichend Rechnung getragen wird.

Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Frage und stehe Ihnen für Ihre Rückfragen selbstverständlich jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer, MdB

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