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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Andreas D. •

Wie werden sie sich bei der Abstimmung zur Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl 2025verhalten , um den Anspruch auf Demokratie in Deutschland für alle Parteien gleichermaßen zu Verteidigen?

Sehr geehrter Herr Mayer,
bei den Wahlen 2025 zum Bundestag kam es offensichtlich zu Unstimmigkeiten bei der Auszählung der Stimmen. Um diesen Makel der Wahlunstimmigkeiten in einer Demokratie zu beseitigen, bitte ich sie für eine Neuauszählung zu votieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas D.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr D.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 06. Oktober 2025 und für Ihre zum Ausdruck gebrachte Sorge um die Integrität unserer demokratischen Wahlen. Die Ordnungsmäßigkeit einer jeden Wahl ist Grundlage des Vertrauens in unseren Rechtsstaat. Ich antworte Ihnen sehr gerne auf Ihre wichtige Frage.

Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz. Die Einsprüche werden vom Wahlprüfungsausschuss sorgfältig geprüft; er kann bei hinreichenden Anhaltspunkten gezielt Nachzählungen veranlassen und dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gegen die Entscheidung des Bundestages steht der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen. Dieses gestufte Verfahren sichert Transparenz, Rechtsklarheit und Gleichbehandlung. 

Für mein eigenes Abstimmungsverhalten gilt: Ich werde jeder Maßnahme zustimmen, die rechtlich geboten und sachlich begründet ist, um Zweifel auszuräumen - einschließlich Nachzählungen dort, wo konkrete Unstimmigkeiten substantiiert dargelegt sind. Eine pauschale, flächendeckende Neuauszählung ohne entsprechende Tatsachengrundlage sieht das Wahlprüfungsrecht nicht vor; entscheidend sind belastbare Hinweise auf Fehler in konkreten Wahlbezirken. Diese Linie entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung und Praxis.

Unabhängig davon gilt: Die von der Bundeswahlleiterin festgestellten Ergebnisse - vorläufig und endgültig - wurden nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht; etwaige Korrekturen im Rahmen der Wahlprüfung werden parlamentarisch beraten und, sofern angezeigt, umgesetzt. So stellen wir sicher, dass jede Stimme korrekt zählt und die demokratische Legitimation unangefochten bleibt.

Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Frage und stehe Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne persönlich für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer, MdB

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