Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

