
Die AfD ist Ausdruck tiefer gesellschaftlicher Unzufriedenheit, und ein Verbot würde diese Unzufriedenheit nicht beheben, sondern womöglich nur verstärken
Deutscher Bundestag / Inga Haar
Die AfD ist Ausdruck tiefer gesellschaftlicher Unzufriedenheit, und ein Verbot würde diese Unzufriedenheit nicht beheben, sondern womöglich nur verstärken
Ich persönlich sehe es als eine zentrale politische Aufgabe, für einen fairen und nachhaltigen Markt zu sorgen. Gerade bei Themen wie Biokraftstoffen und CO2-Zertifikaten, die eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz in der Wirtschaftswelt spielen, darf es keinen Raum für Missbrauch und Täuschung geben.
Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL hat während der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im September 2024 den Erlass von noch offenen Bußgeldern gegen natürliche und juristische Personen angekündigt, die während der Covid-19-Pandemie aufgrund des Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen auferlegt worden sind
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2024 bekräftigt, dass im Beschlussanfechtungsverfahren die gesamte Eigentümergemeinschaft als Verfahrenspartei betrachtet wird. Folglich erfolgt, sofern die Prozesskosten als Verwaltungskosten eingestuft werden, eine umgehende Verteilung auf alle Mitglieder der Gemeinschaft.
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.