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Stephan Harbarth
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Frage von Marco L. •

Frage an Stephan Harbarth von Marco L. bezüglich Recht

Guten Tag,

mich würde interessieren wieso Sie gegen schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt haben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Laier,

vielen Dank für Ihre Frage vom 08. September 2013.

CDU und CSU setzen sich im Sinne der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland sieht die Bilanz dabei positiv aus: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International zeigt Deutschland auf dem 13. Platz von insgesamt 174 Plätzen.

Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht, die übrigens nicht nur Abgeordnete, sondern z. B. auch Gemeindesratsmitglieder betreffen würde, ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN-Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Wenn ein entsprechender Tatbestand in das deutsche Strafrecht aufgenommen wird, muss er nach den Vorgaben des Grundgesetzes bestimmten verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen, insbesondere so bestimmt sein, dass klar erkennbar ist, welche Verhaltensweisen erfasst sind und welche nicht, und der Freiheit des Abgeordnetenmandats Rechnung tragen. Es hat sich als schwierig erwiesen, den Regelungsansatz der UN-Konvention mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes in Einklang zu bringen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode sind mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt worden, die Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestags am 17. Oktober 2012 waren. Diese Sachverständigenanhörung hat ergeben, dass sämtliche vorliegenden Entwürfe den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht genügen. Selten sind Entwürfe derart deutlich in einer Sachverständigenanhörung wegen Verfassungswidrigkeit durchgefallen, wie dies hier der Fall war. Aus diesem Grund waren die Entwürfe nicht annahmefähig.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth