Nach geltendem Recht sind Enteignungen ohne jegliche Entschädigung in Deutschland nicht möglich, da dies gegen das Grundgesetz verstößt. Die genaue Höhe und Art der Entschädigung kann jedoch variieren und ist oft Gegenstand rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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