Antwort 07.07.2026 von Stephan Brandner AfD
Nach der Ablehnung des Schutzersuchens muss die Person grundsätzlich ausreisen.
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Nach der Ablehnung des Schutzersuchens muss die Person grundsätzlich ausreisen.
Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und darf nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt werden.
Das Instrument des IFG halten wir für enorm wichtig.
Die AfD vertritt ein Rentenkonzept, das die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren vorsieht.
Nichts
Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht sinnvoll