Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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