Danke für Ihre Frage. Wir prüfen in jedem Fall ob und in wie weit Klagen gegen verfassungwidrige Gesetze Nötigung sinnvoll sind. Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.