Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie durch ihre Abgeordnetentätigkeit keine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit wahrnehmen können, bei der beispielsweise Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden oder die Tätigkeit als Dienstzeit für die Beamtenversorgung gewertet wird.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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