Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und letzte Woche eine Auslegung beschlossen.
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an ein solches Verfahren anlegt.
Bei der Chatkontrolle handelt es sich um ein Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht derzeit unter erheblichem finanziellen Druck. Deshalb waren Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze erforderlich.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass Nichtstun die Gesundheitsversorgung noch stärker gefährdet hätte.

