Wie sieht es mit Support für Prüfung für ein AfD Verbot aus?
Sehr geehrter Herr D.,
als SPD teilen wir den Wunsch vieler Menschen, dieser Hetze und Demokratiefeindlichkeit ein juristisches Signal entgegenzusetzen, und sehen die zunehmende Radikalisierung der AfD sehr deutlich.
Die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz mit der Folge eines Parteiverbots stellt das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie dar. Die Hürden dafür sind jedoch hoch und die erforderlichen Beweise nicht leicht zu erbringen. Nicht jede verfassungsfeindliche Haltung reicht aus: Es ist zwingend erforderlich, dass eine Partei planvoll und zielgerichtet auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeitet.
Die Erfahrungen aus früheren Verbotsverfahren zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an ein solches Verfahren anlegt. Es bedarf umfassender Belege, weshalb wir auf die fundierte Arbeit des Verfassungsschutzes und der Justiz angewiesen sind. Auch das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bietet wichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen und ein mögliches Verfahren, die wir sehr ernst nehmen.
Mir ist jedoch ebenso wichtig zu betonen: Ein Parteiverbot kann nur ein Element sein. Genauso entscheidend ist die politische Auseinandersetzung. Wir müssen der AfD die Maske vom Gesicht reißen, ihre Lügen und Spaltungsversuche entlarven und den Menschen echte Alternativen bieten – durch soziale Sicherheit, faire Bildungschancen, bezahlbares Wohnen und Respekt für alle, die dieses Land gemeinsam tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zierke

