Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:
Für mich ist klar, dass die psychotherapeutische Versorgung auch künftig verlässlich und bedarfsgerecht sichergestellt sein muss. Eine Entwicklung hin zu längeren Wartezeiten oder eingeschränktem Zugang halte ich für höchst problematisch. Dafür setze ich mich in den laufenden Beratungen konkret ein.