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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Martina F. •

Ich wende mich gezielt an Sie um zu erfahren was Sie für mich tun können um meine Therapie- und Berufsfreiheit zu erhalten die ich durch das TAMG bedroht sehe

In der Erläuterung zur Petition https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Ich würde mich über einen Austausch freuen was Sie tun können dass ich und meine Patientenbesitzer*innen sich zukünftig gesetzeskonform verhalten können obwohl sie meine Beratung und Homöopathie für Ihre Tiere als Methode bevorzugen, nicht zum Tierarzt gehen möchten um beispielsweise Arnica C1000, Schüsslersalz, Bachblüten o.a.m. verwenden zu können. Ich darf zwar beraten, verordnen aber darf nur der TA, WENN denn ein Zusatz "ad us vet" vorhanden ist und die Ziel-Tierart geprüft und zugelassen ist. Die Industrie signalisiert bereits dass es KEINE Nachzulassungen für Tiere geben wird. Können und werden Sie sich für meine Berufsfreiheit einsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fickert,

vielen Dank für Ihr Schreiben, indem Sie mir Ihre Sorgen zum Tierarzneimittelgesetz mitteilen. Ich kann Ihre Kritik verstehen und möchte Ihnen folgendes dazu erläutern.

Die von Ihnen angesprochene Regelung hinsichtlich der Tierheilpraktiker*innen wurde im Rahmen der Verhandlungen durch die SPD-Bundestagsfraktion intensiv thematisiert. Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen. Gescheitert ist eine anderweitige Regelung allerdings am Widerstand vonseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Gesundheit.

Auf mehrfache Vorstöße von unserer Seite hin blieben die genannten Ministerien der Auffassung, dass eine entsprechende Änderung nicht mit den Vorgaben der EU-Tierarzneimittelverordnung zu vereinbaren sei. Den unionsrechtlichen Regelungen sei der Grundsatz zu entnehmen, dass Umwidmungen – auch von homöopathischen Arzneimitteln – grundsätzlich nur Tierärzten vorbehalten sein solle. Ferner argumentierten die Ministerien, dass eine gezielte Umwidmungserlaubnis für Tierheilpraktiker nicht realisierbar sei, da es sich dabei nicht um einen anerkannten Beruf handele.

Auf Basis dieser Einlassungen der unionsgeführten Ministerien ließ sich sodann keine entsprechende Einigung mit unserem Koalitionspartner realisieren. So bedauerlich dies ist, kann ich Ihnen zusichern, dass wir in dieser Fragestellung bei künftigen Revisionen des Tierarzneimittelgesetzes dranbleiben werden. Grundlage hierfür ist jedoch – und dies haben meine Fachkollegen der SPD-Bundestagsfraktion in vielen Gesprächen mit Tierheilpraktiker*innen immer wieder betont –, dass für die Anerkennung des Berufsbildes der Tierheilpraktiker*innen einheitliche Ausbildungsstandards mit entsprechenden (Abschluss-)Prüfungen etabliert werden müssen."

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze MdB

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