(...) Für Bundestagsabgeordnete gibt es daher klar definierte Verhaltensregeln, denen nachzukommen ist. Diese besagen unter anderem, dass Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden, offengelegt werden müssen. (...)
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