Stefan Rouenhoff
Stefan Rouenhoff
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Stefan Rouenhoff von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Rouenhoff,

Herr Derksen weist in seiner Fragestellung auf die seit Jahren vorhandenen und öffentlich bekannten (!) Missstände in der Fleischindustrie (mangelnde Hygiene, Ausbeutung der Wanderarbeiter, Verletzung der Arbeitszeitregelung, Verletzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verletzung der Menschenrechte, Tierquälerei) und erkennt darauf bezogen ein massives Versagen der Politik.

Ich finde, dass Ihre Antwort der Frage ausweicht, warum im reichen Deutschland solange derartig miese Verwerfungen in dieser Branche zugelassen wurden und werden. Stattdessen behaupten Sie:

"Die durch die COVID-19-Pandemie offensichtlich gewordenen Missstände in der Fleischindustrie werden mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz nun endlich beseitigt."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-rouenhoff/fragen-antworten/519038

Wie kommen Sie darauf, dass durch die-Pandemie die Missstände in der Fleischindustrieoffensichtlich gewordenen sein sollen?

Sind Ihnen diese Missstände erst in diesem Jahr bekannt geworden?

Was sagen Sie du diesen Informationen, die belegen, dass die benannten Missstände seit langem bestehen?

https://www.swr.de/swr2/film-und-serie/ausbeutung-am-band-der-dokumentarfilm-regeln-am-band-ueber-die-deutsche-fleischindustrie-100.html

https://www.theeuropean.de/peter-kossen/11353-deutsche-fleischindustrie-ist-ausbeutung

https://www.deutschlandfunk.de/fleischindustrie-werkvertraege-verboten-ausbeutung-gestoppt.724.de.html?dram:article_id=484859

Was haben Sie wann seit 2017 gegen die Missstände in der Fleischindustrie unternommen?

Ausbeutung und schlechte Arbeitsbedingungen gibt es auch in anderen Brachen (z.B. Gastronomie und Bauwirtschaft). Wollen Sie hier Verbesserungen anstreben, wenn ja wie, wann und wo?

Was halten Sie von einem zeitnah zu beschließenden Mindestlohn von 15 Euro/h?

Viele Grüße Thomas Schüller

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seitens der Bundesregierung gab es bereits mehrere Versuche, Missstände in der Fleischwirtschaft (u.a. bei den Arbeitsbedingungen) zu beseitigen.

Hierzu zählt etwa die im Jahr 2015 auf einem Spitzentreffen im Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte Selbstverpflichtung für attraktivere Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft. 23 Unternehmen hatten sich in einer Selbstverpflichtung dazu bekannt, u.a. die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zu verbessern.

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft im Jahr 2017 wurden u.a. die Pflichten der Unternehmen bei Arbeitszeit und Lohnzahlung verschärft. Zudem wurden die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitert und eine Nachunternehmerhaftung eingeführt, die die Betriebe u. a. dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Nachunternehmer Sozialabgaben für die Beschäftigten bezahlen.

Trotz politischer Versuche, die Beschäftigungssituation in der Fleischwirtschaft zu verbessern, ist durch die Corona-Pandemie offensichtlich geworden, dass es umfassender gesetzlicher Eingriffe bedarf. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet.

Im föderalen System der Bundesrepublik ist es Aufgabe der Länder, die Einhaltung der bundesstaatlichen Vorschriften zu überwachen und die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Zur Stärkung eines hohen bundesweit einheitlichen Arbeitsschutzniveaus wird mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz auch die Vollzugsdichte im Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörden am Maßstab einer Mindestbesichtigungsquote neu ausgerichtet und durch eine gesetzliche Regelung abgesichert. Unter Beibehaltung eines kooperativen Miteinanders von Bund und Ländern soll es zu einer wirkungsvolleren Beratung und Überwachung in den Betrieben kommen; eine bessere Bundesaufsicht über das Verwaltungshandeln der Länder soll dieses Ziel unterstützen.

Die Höhe des Mindestlohns wird durch eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) festgelegt, die von der Politik unabhängig ist. Die dort festgelegte Empfehlung wird durch die Bundesregierung umgesetzt. Klar ist: Der Mindestlohn kann immer nur die absolute Untergrenze sein. Höhere Löhne müssen in erster Linie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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