Portrait von Sonja Steffen
Sonja Steffen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sonja Steffen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jörn H. •

Frage an Sonja Steffen von Jörn H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Steffen,

mit Interesse habe ich Ihre Rede vom 7.6.2013 gelesen. Vor dem Hintergrund Ihres Abstimmungsverhaltens zum §1631d BGB am 12.12.2012 möchte ich Sie diesbezüglich fragen, ob und warum Sie sämtliche Formen der weiblichen Beschneidung (FGM) für schwerwiegender als die der männlichen halten, also auch beispielsweise das vielfach praktizierte Einritzen der Klitorisvorhaut. Ist Ihr Abstimmungsverhalten als Zustimmung zu denjenigen Formen der FGM zu werten, die geringere Folgen als die männliche Beschneidung haben und wenn nicht, warum nicht?

Sie zitieren in Ihrer Rede Terre des Femmes, eine Organisation, die sich dankenswerterweise sehr lange mit der FGM beschäftigt und dagegen angekämpft hat. Deren Vorsitzende Frau Schewe-Gerigk lehnt den §1631d BGB ab und sieht darin ein fatales Signal, dass das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit zur religösen und elterlichen Disposition stellt und dadurch auch der Kampf gegen die Beschneidung von Mädchen erschwert wird.
Zahlreiche Aktivisten gegen die Verstümmelung von Mädchen berichten, dass es schwierig sei, gegen diese zu argumentieren, wenn man parallel dazu die Beschneidung von Jungen nicht nur zulässt, sondern gar als explizites elterliches Recht deklariert. Warum teilen Sie ihre bzw. deren Meinung nicht?

Glauben Sie, dass Sie dem Rechtsstaat mit Ihrem Abstimmungsverhalten einen Gefallen getan haben und, da Sie ja Juristin sind, wie bewerten Sie die zahlreichen höchstrichterlichen juristischen Kommentare, die dieses Gesetz offen als verfassungswidrig (Paeffgen / Eschelbach / Isensee / Walter uvm.) bezeichnen?

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Hoos

Portrait von Sonja Steffen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoos,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordentenwatch.de.

Am Donnerstag, dem 27. Juni 2013, haben wir im Deutschen Bundestag den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien“ verabschiedet und damit einen eigenständigen Straftatbestand § 226a StGB geschaffen, nach dem die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft wird.

Genitalverstümmelung kommt vor allem in Ländern Afrikas, aber auch in Asien und teilweise im Mittleren Osten vor. Genitalverstümmelung gilt weltweit als Menschenrechtsverletzung. Auch in der Mehrzahl der Länder, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, steht diese unter Strafe. Leider gibt es aber nachwievor große Defizite bei der Umsetzung und Ahndung dieser Straftatbestände.

Die Gründe für die Durchführung einer Genitalverstümmelung sind von Land zu Land bzw. von Region zu Region und von Ethnie zu Ethnie unterschiedlich und unabhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit. Ebenso variiert die Art und die Schwere der Verstümmelung sowie die Vorgehensweise. Oftmals ist die Genitalverstümmelung Ausdruck geschlechtsspezifischer Diskriminierung, die auch durch die nicht gleichberechtigte Ausübung ziviler, politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte durch Frauen zum Ausdruck kommt.

Die nicht medizinisch indizierte religiöse Beschneidung von Jungen ist weltweit Teil der jüdischen und der muslimischen Religion. Bei religiösen Traditionen ist es meiner Meinung nach Aufgabe der Religionsgemeinschaften, durch eine interne Auseinandersetzung die religiösen Riten und Traditionen in Frage zu stellen und zu ändern.

Einen über die jetzige Regelung hinausgehenden Eingriff von Seiten des Staates in die religiöse Praxis halte ich für kontraproduktiv. Das Verbot eines Rituals, das die Zugehörigkeit zu einer Religion und deren Gemeinschaft begründet, würde die religiöse Toleranz in Deutschland einschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen, MdB