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Frage von Alfred S. •

Frage an Sonja Steffen von Alfred S. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Steffen,

ich beziehe mich auf dem Ihren Vorabgesetzentwurf in Bezug auf „Frauenförderung“: http://www.sonja-steffen.de/images/stories/dokumente/1708878_GE_Chancengleichheit.pdf

Dort plädieren Sie für Quoten. Allerdings war ich sehr verwundert darüber dass es sehr viele Berufe gibt, wo es ebenfalls wenig Frauen gibt z.B. KFZ-Handwerk, Baubranche, Bergwerke etc. wären da nicht ebenfalls Quoten angebracht? Ein Teil der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen wird genau dadurch erklärt.

Ein anderer Teil der Lohndifferenz ergibt sich aus der Teilzeitbeschäftigung und individuell schlecht ausgehandelten Löhnen. Die Änderung des Aktienrechts verletzen meines Wissens noch weitere Artikel des Grundgesetzes. Die einseitige Einführung von Frauen- und keinen Männerquoten noch dazu in ausgewählten Branchen, wie stehen Sie dazu? Ist dies nicht ebenfalls Diskriminierung nach Artikel 3 des GG?

Ich konnte als Begründung für das Gesetz den Verweis auf Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG lesen. Demnach stellen Sie fest das Frauen systematisch diskriminiert werden. Können Sie dazu ein individuelles Bsp. nennen? In Pflegeberufen, Kindergärten etc. finden Sie ebenfalls kaum Männer. Wie sieht es da mit gesetzlicher Quote aus?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über „Abgeordnetenwatch“, mit der Sie sich auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG)“ (BT-Ds 17/8878) beziehen.

In diesem Gesetzentwurf geht es um die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die durch eine geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen verbessert werden soll. Wir fordern für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und mitbestimmten Wirtschaftsunternehmen die stufenweise Einführung einer Mindestquote von 40 % bis 2015 für Frauen und Männer.

In unserem Gesetzentwurf geht es weder darum eine gleichhohe Besetzung von Frauen und Männern nur in bestimmten Branchen einzuführen, noch sie in allen denkbaren Berufen umzusetzen. Aus verschiedenen Gründen gibt es noch immer Berufsgruppen, die vornehmlich von Frauen oder größtenteils von Männern besetzt werden. Wir wollen Frauen oder Männer auf keinen Fall in bestimmte Berufe „zwingen“.

Die Spitzenpositionen in börsennotierten Unternehmen werden jedoch fast ausschließlich von Männern besetzt. 2011 lag der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30-Unternehmen bei nur etwa 3 %. Die seit 10 Jahren bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist damit endgültig gescheitert und macht eine verbindliche gesetzliche Quotenregelung notwendig. Selbstverständlich gilt: Sollte es Unternehmen mit deutlich höherem Frauen- als Männeranteil in Führungspositionen geben, würde dieses Gesetz selbstverständlich ebenso für eine entsprechende Männerquote sorgen. Denn unser Ziel ist nicht die einseitige Besserstellung der Frauen, sondern eine ausgewogene Besetzung in diesem Bereich.

Gerne möchte ich noch auf die von Ihnen angesprochene Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern eingehen. Frauen erhalten im Durchschnitt 23% weniger Gehalt. Dies liegt unter anderem daran, dass typische Frauenberufe im Schnitt schlechter vergütet werden als klassische Männerberufe. Ein weiterer Grund liegt darin, dass es überwiegend Frauen sind, die ihre Karriere für Kinder und Familie unterbrechen und häufig anschließend Teilzeit arbeiten. Zudem arbeitet fast jede dritte Frau für einen Niedriglohn. Doch selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bei gleichem Alter im gleichen Betrieb liegt der Durchschnittslohn von Frauen um 8-12% unter dem der Männer. Um eine solche Diskriminierung zukünftig zu verhindern, arbeitet die SPD-Bundestagsfraktion an einem Entgeltgleichheitsgesetz, das für Transparenz bei der Entlohnung sorgt und die Durchsetzbarkeit von Lohngleichheit fördert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen meine Meinung und die Ziele meiner Fraktion näherbringen. Gerne können Sie sich mit weiteren Nachfragen direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen, MdB