
 Antwort 27.10.2025 von Sina Imhof   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Informationsfreiheit ist ein hohes Gut. In § 6 Abs.1 des Hamb. Transparenzgesetzes sind Ausnahmen aufgeführt, die hier auch unserer Auffassung nach greifen.

Henning Angerer

Informationsfreiheit ist ein hohes Gut. In § 6 Abs.1 des Hamb. Transparenzgesetzes sind Ausnahmen aufgeführt, die hier auch unserer Auffassung nach greifen.

Durch elektronische Aktenführung, engmaschigere Kontrollen und Sensilbilisierung der Teamleitungen ist ein vergleichbares Geschehen praktisch ausgeschlossen.