Wie stehen Sie zu den geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung für inklusive Kinder in Hamburg? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um betroffene Kinder weiterhin zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Imhof, in Hamburg wurden in den letzten Jahren zunehmend Sonder- und Förderschulen geschlossen, um Inklusion voranzutreiben. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Schulbegleitung für Kinder mit Unterstützungsbedarf (z. B. Autismus, ADHS, körperliche Einschränkungen) stark an – von 460 Fällen (2011/12) auf über 4.000 (2025/26). Aktuell plant die Behörde, die Bewilligung von Schulbegleitung einzuschränken und pädagogisch qualifiziertes Personal nur noch in Ausnahmefällen einzusetzen. Stattdessen soll vermehrt - sofern überhaupt noch genehmigt - auf FSJ-Kräfte gesetzt werden. Eltern, Fachverbände und die GEW warnen, dass dies die Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit gefährdet. Soziale Politik muss sicherstellen, dass Kinder mit Hilfebedarf nicht doppelt benachteiligt werden: erst durch Schulschließungen, dann durch Wegfall der Begleitung.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir können die Sorgen vieler Eltern sehr gut nachvollziehen. Für Familien von Kindern mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf geht es nicht nur um eine Verwaltungsentscheidung, sondern um die Frage, ob ihr Kind gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen kann. Zudem ist es wichtig, dass Familien verlässlich planen können: Wenn Kinder nicht mehr stabil zur Schule gehen könnten, würde sich das auf das gesamte Familiensystem auswirken – auch auf die Möglichkeit der Eltern, in vielen Fällen noch immer der Mütter, zuverlässig am Erwerbsleben teilzunehmen. Diese Sorgen nehmen wir GRÜNE sehr ernst.
Der Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen nimmt insgesamt zu – auch als Folge der multiplen Krisen der vergangenen Jahre sowie unseres gesellschaftlichen Fortschritts hin zu mehr Inklusion, wie ihn Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Die Schulbehörde verweist nun darauf, dass die Kosten für Schulbegleitung erheblich stärker gestiegen seien als die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf, und leitet daraus einen Anpassungsbedarf ab. Nach den uns vorliegenden Informationen ist das Ziel dabei nicht, Schulbegleitungen pauschal zu verweigern, sondern die Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten.
Gleichzeitig gilt: Entscheidend ist nicht, was auf dem Papier geplant wird, sondern wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken. Die Berichte, nach denen bei einzelnen Kindern deutlich weniger Stunden als bislang bewilligt wurden, haben auch uns überrascht. Daher werden wir die Entwicklung diesbezüglich aufmerksam beobachten. Klar ist, dass der Haushaltsansatz grundsätzlich erhöht wird: Von 42 Mio. Euro im Jahr 2026 auf 44 Mio. Euro im Jahr 2027. Es geht im Etat der Schulbehörde also nicht um ein Sparprogramm gegenüber dem letzten Haushalt, sondern um Maßnahmen, die den weiteren Anstieg der Ausgaben begrenzen sollen.
Für uns steht fest: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb sind auch alle zusätzlichen Ressourcen, die Schulen für Kinder mit Förderbedarf erhalten, unverändert geblieben – jede Schule erhält weiterhin dieselben Mittel für jedes Kind mit Förderbedarf. Zudem haben wir die Schulsozialarbeit dauerhaft im Haushalt verankert, sodass Schulen künftig, je nach Größe, über eine verlässliche personelle Ausstattung in diesem Bereich verfügen.
Die Schulbehörde hat uns zugesagt, bestehende Bewilligungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie den tatsächlichen Bedarf eines Kindes nicht richtig abbilden, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Richtig ist auch: Eine inklusive Schule kann nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sonderpädagog*innen, Schulsozialarbeit und Schulbegleitungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und lassen sich nicht beliebig gegeneinander austauschen. Jede Veränderung muss deshalb so gestaltet sein, dass Schulen nicht zusätzlich überlastet werden und die Unterrichtsqualität für alle Kinder erhalten bleibt.
Bei der Schulbegleitung in Hamburg gibt es grundsätzlichen Weiterentwicklungsbedarf: In der letzten Legislatur wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben und im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Schulbegleitung anknüpfend an die Ergebnisse der Studie der Universität Oldenburg fortzuentwickeln. Pooling kann dabei, unter den richtigen Rahmenbedingungen und mit qualifiziertem Personal, für einen Teil der Schüler*innen die Qualität steigern – vielversprechende Modellprojekte gibt es bereits aus anderen Kommunen. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung darf dadurch aber auf keinen Fall infrage gestellt werden.
Belastbare Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Kriterien auf die Bewilligungspraxis werden voraussichtlich erst zum Beginn des neuen Schuljahres möglich sein. Sollte sich zeigen, dass einzelne Kinder oder Schulen durch die neue Praxis benachteiligt werden oder Lehrkräfte dauerhaft an ihre Belastungsgrenzen kommen, erwarten wir GRÜNE, dass hier nachgesteuert wird. Wir bedauern, dass Entscheidungen so kurzfristig getroffen werden und Familien mit Verunsicherung in die Sommerferien starten und teilweise nicht verlässlich für die Zeit nach den Ferien planen können. Die Kommunikation ist hier eindeutig falsch gelaufen, das haben wir bereits in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft öffentlich kritisiert.
Für uns GRÜNE gehört Inklusion zum Kern unserer Bildungspolitik. Gerade deshalb begleiten wir die aktuelle Neuausrichtung aufmerksam und konstruktiv – mit dem klaren Anspruch, dass jedes Kind die Unterstützung erhält, die es für eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben braucht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Sina Imhof

