Die Pflegeversicherung muss begrenzte Mittel gezielt einsetzen und Pflegegrad 1 stärker auf Eigenverantwortung ausrichten.
Psychotherapie braucht bessere Steuerung, damit begrenzte Kapazitäten zuerst den schwer und dringend Erkrankten zugutekommen.
Psychotherapeutische Versorgung muss verlässlich bleiben, doch Vergütung und GKV-Finanzierung müssen sachlich getrennt bewertet werden.
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.
Versicherungsfremde Leistungen müssen fair finanziert werden, aber reine Verschiebungen zwischen Töpfen lösen das Problem nicht.

