Werden Sie einer automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig eine Anhebung des Rentenniveaus gesetzlich verankert wird – ja oder nein?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Deutschland hat mit 67 Jahren bereits eines der höchsten gesetzlichen Renteneintrittsalter in der EU, gleichzeitig aber mit rund 53 Prozent eine der niedrigsten Nettoersatzquoten – deutlich unter dem OECD-Schnitt von etwa 63 Prozent. Länder wie die Niederlande oder Dänemark koppeln ihr Rentenalter zwar ebenfalls an die Lebenserwartung, erreichen aber Ersatzquoten von teils über 80 Prozent. Meine konkrete Frage: Werden Sie einer automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig eine Anhebung des Rentenniveaus gesetzlich verankert wird – ja oder nein? Falls nein: Warum sollen die Menschen länger arbeiten, ohne dafür am Ende mehr Rente zu bekommen?
Freundliche Grüße
A.K.

