Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
189 / 189 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Dimitri G. •

Ein Volksentscheid in Berlin sprach sich für Vergesellschaftung aus. Warum ignoriert die CDU diesen demokratisch geäußerten Willen der Mehrheit?

Der Verweis auf die DDR ist ein politisches Argument. Eine Vergesellschaftung nach dem deutschen Grundgesetz wäre rechtlich nicht mit der Enteignungspraxis der DDR gleichzusetzen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 ausdrücklich die Möglichkeit einer Vergesellschaftung bestimmter Güter gegen gesetzliche Grundlage und Entschädigung vor. Ob und wann dieses Instrument eingesetzt werden sollte, ist eine politische Frage.

Enteignungen werden durch die CDU bei Infrastrukturprojekten bereits in der politischen praxis umgesetzt.

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Zu dieser Frage ist bereits eine nahezu wortgleiche Anfrage eingegangen. Deshalb noch einmal in der Sache:

Ja, Artikel 15 des Grundgesetzes sieht die Möglichkeit einer Vergesellschaftung vor. Dort steht aber ebenso ausdrücklich, dass dies nur durch ein Gesetz geschehen kann, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Für die Entschädigung verweist Artikel 15 auf Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes. Auch dort ist geregelt, dass Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig sind und entschädigt werden müssen.

Der Berliner Volksentscheid von 2021 wurde angenommen. Nach Angaben des Landes Berlin stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmenden und 42,3 Prozent der Stimmberechtigten mit Ja. Das ist ein politisches Signal. Es ist aber kein Ersatz für eine gesetzgeberische Abwägung und keine Verpflichtung, eine aus Sicht der CDU falsche Maßnahme umzusetzen.

Der Vergleich mit Infrastrukturprojekten greift nicht. Bei Infrastruktur geht es um konkrete Vorhaben, etwa Straßen, Schienen oder Versorgungsleitungen. Solche Eingriffe erfolgen auf gesetzlicher Grundlage, mit Planungsverfahren, Rechtsschutz und Entschädigung. Das ist nicht dasselbe wie die großflächige Überführung privater Wohnungsbestände in Gemeineigentum.

Die Wohnungsfrage wird nicht durch Eigentümerwechsel gelöst. Eine Vergesellschaftung schafft keine neuen Wohnungen. Sie bindet erhebliche öffentliche Mittel, schreckt Investitionen ab und verschiebt die eigentliche Aufgabe. Gebraucht werden mehr Neubau, schnellere Genehmigungen, weniger Baukosten und ein verlässlicher Rahmen für private, genossenschaftliche und öffentliche Anbieter.

Enteignungen von Wohnungsunternehmen, wie sie der Berliner Volksentscheid gefordert hat, wird es mit der CDU nicht geben. Eigentum steht nicht unter Generalverdacht. Der Rechtsstaat schützt Eigentum, setzt ihm aber auch Grenzen. Diese Balance ist richtig. Eine Politik, die Wohnungsnot mit Vergesellschaftung beantworten will, halte ich für den falschen Weg. Ich werde mich auch nicht umstimmen lassen. Enteignungen sind ein dunkles Kapitel deutscher Geschichte. Wer so etwas fordert und umsetzt, beweist wessen Geistes Kind er ist.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt