Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
189 / 189 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Patricia S. •

Sehr geehrte Frau Borchardt, befürworten Sie die Krankschreibung ab Tag eins mit persönlichem Arzttermin? Glauben Sie nicht, dass dies das Gesundheitssystem überbelastet? Viele Grüße P. S.

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Ich befürworte, dass eine Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag wieder verbindlich ärztlich festgestellt wird. Dabei geht es nicht darum, kranke Menschen unter Druck zu setzen. Wer krank ist, soll zu Hause bleiben und sich auskurieren. Es geht um einen klaren, fairen Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn und den Kolleginnen und Kollegen, die Ausfälle auffangen müssen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine Formalie. Sie ist eine medizinische Feststellung. Deshalb sollte die Entscheidung darüber bei der Ärztin oder beim Arzt liegen und nicht allein beim Patienten.

Ein persönlicher Arzttermin ist dafür nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Schon heute ist eine telefonische Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine erstmalige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Zugleich bleibt die persönliche Untersuchung der Standard.

Auch die Bundesregierung beschreibt die geltende Logik klar, Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob eine Krankschreibung telefonisch möglich ist oder ob eine Untersuchung in der Praxis nötig bleibt. Ein Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung besteht nicht.

Damit lässt sich eine Überlastung der Praxen vermeiden. Nicht jeder leichte Infekt muss automatisch zu einem vollen Wartezimmer führen. Gleichzeitig wird die Arbeitsunfähigkeit wieder klar ärztlich abgesichert. Genau dieser Mittelweg ist entscheidend.

Ich sehe auch, dass Hausarztpraxen stark belastet sind. Deshalb darf die Regelung nicht dazu führen, dass Menschen mit leichten Erkrankungen unnötig in die Praxis gedrängt werden. Die telefonische Einschätzung durch bekannte Praxen bleibt deshalb ein wichtiger Baustein. Aber die Entscheidung muss medizinisch begründet sein.

Die bisherige Praxis hat die Hürde zur Krankschreibung spürbar abgesenkt. Das war in der Pandemie nachvollziehbar. Als Dauerzustand ist es aber problematisch, wenn der Eindruck entsteht, Arbeitsunfähigkeit könne faktisch ohne ausreichende ärztliche Prüfung festgestellt werden. Fairness im Arbeitsleben verlangt hier eine Korrektur.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt