Wie sollen ehemalige Pflegekinder psychisch erkrankter Eltern bei einer Reform des Elternunterhalts berücksichtigt werden, wenn nie eine gelebte Eltern-Kind-Beziehung bestand?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Ich bin nicht bei meinen leiblichen Eltern aufgewachsen, sondern zunächst bei meiner Großmutter und später in einer Pflegefamilie, in die ich schließlich auch einbenannt wurde.
Besonders beschäftigt mich die Situation von Kindern psychisch erkrankter Eltern. Selbstverständlich trägt niemand die Schuld an einer schweren psychischen Erkrankung. Aber selbst wenn das Fehlen von Fürsorge und Bindung nicht gewollt war, bleibt das Ergebnis für das Kind dasselbe: Es erlebt keine gelebte Eltern-Kind-Beziehung.
Die Erkrankung mag erklären, warum diese Situation entstanden ist. Sie erklärt für mich jedoch nicht, warum das Kind die Folgen dieser Situation ein Leben lang tragen und später möglicherweise sogar finanziell dafür einstehen soll.
Warum soll die bloße biologische Abstammung schwerer wiegen als eine gesamte Kindheit außerhalb des Elternhauses?
Wie möchten Sie verhindern, dass Betroffene die Folgen ihrer Kindheit später erneut tragen müssen?

