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Simone Borchardt
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Frage von Felix B. •

Sehen Sie es als Staatsversagen an, wenn Bürgerinnen Plattformen wie „FragDenStaat“ benötigen, um ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen, weil der Zugang sonst zu hochschwellig wäre?

Guten Tag, Frau Borchardt,

Sie haben behauptet, das Informationsfreiheitsgesetz werde über Plattformen wie FragDenStaat als kostenloses Kampagneninstrument missbraucht. Aus meiner Sicht ermöglichen solche Plattformen vor allem einen niedrigschwelligen Zugang zu einem Recht, das allen Bürgerinnen zusteht.

Sehen Sie es als Staatsversagen an, wenn Bürgerinnen auf FragDenStaat angewiesen sind, weil staatliche Zugänge sonst zu hochschwellig sind da viele weder juristische Kenntnisse besitzen noch im öffentlichen Dienst arbeiten?

Wären Sie außerdem dafür, staatliche Dokumente ,etwa Reiseprotokolle und Terminkalender – nach einer angemessenen Frist automatisch zu veröffentlichen?

So könnten Treffen von Regierungsmitgliedern mit Lobbyvertretern oder Unternehmensvertretern – wie Kontakte des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn mit Peter Thiel – deutlich früher transparent werden, anstat erst durch IFG-Anfragen oder Recherchen öffentlich zu werden.

Danke für eine ehrliche Antwort.

F.B

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Antwort von CDU

Nein, ich sehe es nicht als Staatsversagen an, wenn Bürger Plattformen wie FragDenStaat nutzen. Eine solche Plattform kann den Zugang zu amtlichen Informationen vereinfachen. Sie stellt Vorlagen bereit, macht Verfahren nachvollziehbar und veröffentlicht teilweise auch die Antworten. Das ist ein legitimer Beitrag zur Transparenz.

Nicht richtig ist allerdings die Behauptung, Bürger seien auf FragDenStaat angewiesen, weil sie ohne juristische Kenntnisse ihr Recht auf Informationsfreiheit kaum wahrnehmen könnten. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat grundsätzlich jeder einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ein Antrag ist an nur wenige formelle Anforderungen gebunden. Der Antragsteller muss normalerweise weder Jurist sein noch begründen, warum er die Information haben möchte. Ein Antrag kann unmittelbar bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Trotzdem gibt es in der Praxis Verbesserungsbedarf. Bürger müssen erkennen können, welche Behörde zuständig ist, welche Informationen bereits veröffentlicht wurden und mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Bei umfangreichen Verfahren können dagegen Gebühren entstehen. Hinzu kommen teilweise lange Bearbeitungszeiten oder rechtliche Auseinandersetzungen über Ausnahmetatbestände. Der Staat darf sich deshalb nicht darauf verlassen, dass private Plattformen seine eigenen Zugänge erklären. Behörden sollten ihre Informationsangebote verständlich gestalten und häufig nachgefragte Unterlagen von sich aus veröffentlichen.

Ich bleibe dennoch bei meiner Kritik, dass Instrumente wie FragDenStaat auch als Kampagnenmittel eingesetzt werden können. Dabei muss man sauber unterscheiden. Nicht jede koordinierte Anfrage ist automatisch ein Rechtsmissbrauch. Politische Kampagnen sind in einer Demokratie erlaubt. Es ist aber ebenso legitim, darauf hinzuweisen, wenn Organisationen eine große Zahl gleichförmiger Anfragen anstoßen, Verwaltungsaufwand erzeugen und die daraus entstehenden Verzögerungen anschließend zum Gegenstand der eigenen Öffentlichkeitsarbeit machen.

Das erleben Abgeordnetenbüros in ähnlicher Form bei organisierten Massenmails. Innerhalb kurzer Zeit gehen hunderte oder tausende nahezu wortgleiche Schreiben ein. Anschließend wird öffentlich kritisiert, dass die Antworten nicht individuell genug oder nicht schnell genug erfolgt seien. Das ist kein spontaner Dialog mit einzelnen Bürgern, sondern eine organisierte politische Kampagne. Sie kann zulässig sein, sollte dann aber auch als solche bezeichnet werden.

Der Begriff „Missbrauch“ ist in diesem Zusammenhang daher politisch und nicht zwingend straf- oder verwaltungsrechtlich gemeint. Gemeint ist die Instrumentalisierung eines individuellen Informationsrechts für eine Kampagnenlogik, bei der die Belastung der Verwaltung teilweise selbst zum gewünschten politischen Ergebnis wird. Das Recht auf Informationszugang darf dadurch nicht infrage gestellt werden. Der Staat muss aber auch nicht so tun, als seien sämtliche Anfragen unabhängig von Umfang und Zielsetzung vollkommen gleich zu bewerten.

Bei Ihrer zweiten Frage halte ich bereits das verwendete Framing für problematisch. Sie sprechen von Treffen mit „Lobbyvertretern oder Unternehmensvertretern“ und stellen diese in einen Zusammenhang mit Vorgängen, die erst durch Recherchen aufgedeckt werden müssten. Damit entsteht der Eindruck, ein Treffen zwischen einem Politiker und einem Unternehmer sei zunächst etwas Verdächtiges.

Lobbyismus ist nicht grundsätzlich schlecht. Interessenvertretung gehört zur Demokratie. Patientenverbände versuchen politische Entscheidungen ebenso zu beeinflussen wie Gewerkschaften, Sozialverbände oder Umweltorganisationen. Auch Unternehmen haben das Recht, ihre Sicht auf Gesetze und wirtschaftliche Rahmenbedingungen darzustellen. Der Deutsche Bundestag bezeichnet die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik ausdrücklich als Wesensmerkmal einer Demokratie. Das Lobbyregister soll sichtbar machen, wer in wessen Auftrag und mit welchen Zielen Einfluss nehmen will.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Gespräch stattfindet. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar bleibt, wer beteiligt war und welches Thema besprochen wurde. Problematisch wären verdeckte Gegenleistungen, nicht offengelegte Interessenkonflikte oder eine politische Entscheidung, die sich erkennbar gegen sachliche Gründe allein zugunsten eines einzelnen Geldgebers richtet. Ein Gespräch allein ist dafür kein Beleg.

Ich selbst gehe mit meinen Kontakten zu Verbänden, Unternehmen und anderen Interessenvertretern transparent um. Zahlreiche Gespräche veröffentliche ich auf meinen Social-Media-Kanälen. Dabei unterscheide ich nicht danach, ob mir die Position meines Gesprächspartners politisch gefällt. Gerade als gesundheitspolitische Sprecherin muss ich mit Krankenkassen, Ärzten, Pflegeeinrichtungen sowie Patientenvertretern sprechen. Wer aus jedem solchen Gespräch einen Skandal konstruiert, verhindert am Ende sachgerechte Politik.

Das Beispiel Jens Spahn und Peter Thiel zeigt das Problem des Framings besonders deutlich. Nach der veröffentlichten Berichterstattung hat Jens Spahn zwischen 2018 und 2024 an fünf Veranstaltungen des von Peter Thiel gegründeten oder geprägten „Dialog“-Netzwerks teilgenommen. Die Formulierung von unmittelbaren „Kontakten Jens Spahns mit Peter Thiel“ geht daher über das hinaus, was bislang gesichert bekannt ist. Nebenbei bemerkt, selbst wenn es persönliche Kontakte gab, sehe ich darin trotzdem noch lange kein Problem. 

Man kann die Vertraulichkeit solcher Gesprächsformate kritisieren und Nachfragen zu Teilnehmern oder Inhalten stellen. Daraus folgt aber noch nicht, dass dort unzulässige Einflussnahme stattgefunden hat. Bislang ist kein konkreter politischer Vorgang benannt worden, bei dem Jens Spahn aufgrund dieser Treffen eine Entscheidung zugunsten Peter Thiels oder eines seiner Unternehmen getroffen hätte. Die bloße Teilnahme an einem politischen oder wirtschaftlichen Netzwerk ist keine Enthüllung eines Fehlverhaltens.

Es ist in einer freien Gesellschaft vollkommen legitim, dass sich konservative Politiker mit konservativen oder libertären Unternehmern austauschen. Selbst Politiker und Unternehmer, die eindeutig dem rechtskonservativen oder libertären politischen Spektrum zugeordnet werden, dürfen sich treffen. Politische Nähe macht ein Gespräch nicht illegal und auch nicht automatisch illegitim.

Teile der politischen Linken haben diese Debatte über Jahre vergiftet. Treffen mit Gewerkschaften, linken Stiftungen oder politisch nahestehenden Nichtregierungsorganisationen gelten dort häufig als selbstverständlicher Austausch mit der Zivilgesellschaft. Sobald sich konservative Politiker mit Unternehmern oder Personen aus einem rechtsliberalen oder einem libertären Netzwerk treffen, wird dagegen bereits die Begegnung als verdächtig dargestellt. Das ist ein politischer Doppelstandard.

Transparenzregeln müssen für alle gelten. Sie dürfen nicht davon abhängen, ob der jeweilige Interessenvertreter von links oder von rechts kommt, ob er ein Unternehmen führt oder für eine Nichtregierungsorganisation arbeitet.

Eine automatische Veröffentlichung aller Reiseprotokolle und vollständigen Terminkalender halte ich dennoch nicht für richtig. Solche Unterlagen können personenbezogene Daten enthalten. Auch Sicherheitsfragen können betroffen sein. Hinzu kommen vertrauliche Gespräche, laufende Entscheidungsprozesse oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Informationsfreiheitsgesetz erkennt diese Schutzinteressen ausdrücklich an. Eine Veröffentlichung nach einer bestimmten Frist beseitigt diese Probleme nicht automatisch.

Ich bin aber dafür, die proaktive Veröffentlichung geeigneter Informationen auszubauen. Bei Mitgliedern der Bundesregierung könnte nach einer angemessenen Frist veröffentlicht werden, mit welcher Organisation ein dienstliches Gespräch stattgefunden hat und welches grundsätzliche Thema behandelt wurde. Sicherheitsrelevante Informationen müssten ausgenommen bleiben. Dasselbe gilt für rein private Termine.

Sinnvoll wäre außerdem, bei Gesetzgebungsverfahren nachvollziehbarer zu machen, welche Verbände oder externen Fachleute konkrete Stellungnahmen eingereicht haben. Das ist aussagekräftiger, als wahllos vollständige Kalender ins Internet zu stellen. Das bestehende Lobbyregister bietet dafür bereits eine Grundlage, auf der weitere Transparenz aufgebaut werden kann.

FragDenStaat ist ein nützliches Angebot, aber seine Existenz ist kein Beleg für Staatsversagen. Das Informationsfreiheitsrecht muss zugänglich bleiben, darf jedoch nicht gegen jede Kritik an organisiertem Kampagneneinsatz immunisiert werden. Mehr proaktive Veröffentlichung ist sinnvoll, eine pauschale Veröffentlichung sämtlicher Kalender und Reiseunterlagen dagegen nicht. Und aus dem bloßen Treffen eines Politikers mit einem Unternehmer lässt sich noch kein politischer Skandal ableiten.

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