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Simone Borchardt
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Frage von Anne-Maria W. •

Wie kann die Regierung das jüdische Zusammenleben besser schützen? Wird die Regierung härter gegen die Linke, AfD und Islamisten vorgehen?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

ich sage ganz offen. Ich fühle mich als ein Mensch mit jüdischen Glauben noch nie so bedroht wie heutzutage in Deutschland. Ich lebe nur in Angst. Die rechtsextreme AfD und linksradikale Linke steigen immer weiter. Beide Parteien zeigen klare antisemitische Haltungen. Zudem attackieren Islamisten den jüdischen Glauben. Man kann als jüdischer Mensch nicht mehr draußen offen seinen Glauben zeigen. Dieses Gefühl der Angst trage nicht nur ich, sondern viele andere Menschen auch.

Ich erwarte und bitte wirklich vom Herzen, dass die Regierung gegen die Antisemiten stärker vorgeht. Die AfD ähnelt sich in Teilen mit der NSDAP im Vorgehensweise. So eine Partei kommt bald an die Macht, das ist schlimm. Die Linke zeigt sich klar feindlich gegenüber Israel und den Juden.

Meine Mutter hat vor diese Alarmsignale immer gewarnt.

Wenn sich bis zum Neujahr nichts passiert, muss ich zu meiner eigenen Sicherheit Deutschland verlassen.

Mit Liebe Grüßen

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Antwort von CDU

Dass Sie als jüdischer Mensch darüber nachdenken, Deutschland aus Angst zu verlassen, ist ein schweres Alarmzeichen. Sie sollten in unserem Land keine Angst haben müssen, Ihren Glauben sichtbar zu leben. Auch der Besuch einer Synagoge muss ohne Furcht möglich sein. Wer Menschen wegen ihrer jüdischen Identität bedroht, greift zugleich unsere freiheitliche Ordnung an.

Antisemitismus ist keine politische Meinung. Er ist auch keine besonders scharfe Form der Kritik an der israelischen Regierung. Antisemitismus ist Judenhass und damit eine widerwärtige Ausprägung stumpfen Rassismus. Er muss kompromisslos bekämpft werden.

Antisemitismus tritt im Rechtsextremismus offen zutage. Er findet sich ebenso im Islamismus. Auch Teile der radikalen Linken tarnen ihren Judenhass als vermeintlichen Antizionismus. Spätestens dort, wo das Existenzrecht Israels bestritten oder der Terror der Hamas gerechtfertigt wird, ist die Grenze legitimer Kritik überschritten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz betrachtet Antisemitismus deshalb zu Recht phänomenübergreifend. Es untersucht rechtsextremistische Strukturen ebenso wie islamistische Netzwerke. Auch antisemitische Erscheinungsformen im Linksextremismus werden erfasst. Seine aktuelle Arbeit zu antisemitischen Codes zeigt, wie Judenhass zunehmend verschleiert und über soziale Medien verbreitet wird. Diese Arbeit ist für den Schutz jüdischen Lebens unverzichtbar. Die Mitarbeiter des Bundesamtes und der Landesämter verdienen dafür Anerkennung sowie die notwendige politische Rückendeckung. 

Den von Ihnen gezogenen unmittelbaren Vergleich zwischen der AfD und der NSDAP mache ich mir dennoch nicht zu eigen. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik war historisch einzigartig. Ebenso wenig halte ich es für sachgerecht, sämtliche Mitglieder der AfD oder der Partei Die Linke pauschal als Antisemiten zu bezeichnen.

Das bedeutet jedoch keinen politischen Rabatt. Wenn Funktionäre antisemitische Verschwörungserzählungen verbreiten, muss der Rechtsstaat eingreifen. Das gilt auch für die Relativierung der Schoah. Wer terroristische Gewalt gegen Israel verherrlicht, darf sich ebenfalls nicht hinter der Meinungsfreiheit verstecken. Entscheidend sind das konkrete Verhalten und die geltenden Gesetze.

Zur Wahrheit über den Gazastreifen gehört auch, dass die Hamas nicht ohne gesellschaftlichen Rückhalt an die Macht gekommen ist. Sie gewann 2006 die letzte Wahl zum Palästinensischen Legislativrat und erhielt 74 von 132 Sitzen. Im Jahr 2007 übernahm sie im Gazastreifen gewaltsam die alleinige Kontrolle. Seitdem unterdrückt sie ihre politischen Gegner und verhindert freie demokratische Verhältnisse. Wer heute so tut, als sei die Hamas der Bevölkerung ausschließlich von außen aufgezwungen worden, verschweigt einen wichtigen Teil der Geschichte. 

Daraus folgt allerdings keine Kollektivschuld der heutigen Bevölkerung. Seit 2006 hat es keine entsprechende freie Wahl mehr gegeben. Viele heutige Bewohner des Gazastreifens waren damals Kinder oder noch nicht geboren. Sie pauschal für die Verbrechen der Hamas verantwortlich zu machen, wäre falsch. Ebenso falsch ist es aber, den früheren Wahlerfolg und die lange vorhandene Unterstützung für die Hamas vollständig auszublenden.

Der Angriff der Hamas auf das Nova-Festival und die umliegenden Kibbuzim am 7. Oktober 2023 war kein legitimer Widerstand. Es war ein antisemitisches Pogrom. Menschen wurden gezielt gejagt und ermordet. Andere wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Der Bundespräsident bezeichnete den Angriff auf den Kibbuz Be’eri als furchtbares Massaker. Untersuchungen der Vereinten Nationen dokumentieren Angriffe auf zivile Ziele sowie sexualisierte Gewalt im Umfeld des Festivals. 

Dass Israel nach diesem Pogrom mit militärischer Härte reagierte und die Hamas als Bedrohung ausschalten wollte, ist absolut nachvollziehbar. Kein demokratischer Staat kann hinnehmen, dass eine Terrororganisation über seine Grenze eindringt, seine Bürger ermordet und anschließend offen mit der Wiederholung solcher Angriffe droht.

Nachvollziehbarkeit bedeutet jedoch keinen Freibrief. Auch Israel ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Zivile Opfer müssen so weit wie möglich verhindert werden. Jede konkrete militärische Maßnahme muss sich daran messen lassen. Dennoch dürfen Ursache und Reaktion nicht vertauscht werden. Der Bundespräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Hamas mit dem Angriff vom 7. Oktober bewusst einen Krieg provozierte und Israel in diese Auseinandersetzung hineinziehen wollte. 

Ebenso falsch ist das verbreitete Bild eines Krieges „der Juden gegen die Araber“. Auch arabische Staatsbürger Israels dienen in den israelischen Streitkräften. Manche melden sich freiwillig. Für drusische und tscherkessische Männer besteht reguläre Wehrpflicht. Beduinen dienen ebenfalls freiwillig in der Armee. Diese Menschen verteidigen gemeinsam mit jüdischen Israelis ihr Land gegen Terrorismus. 

Es sind radikale Fanatiker, die jüdisches Leben bedrohen. In Deutschland treten sie mit unterschiedlichen politischen oder religiösen Begründungen auf. Im Nahen Osten sind es vor allem die Hamas und weitere Terrororganisationen, die das Existenzrecht Israels bekämpfen. Auch innerhalb Israels dürfen extremistische Kräfte, die Hass säen oder rechtsstaatliche Grenzen missachten, nicht geschont werden. Das relativiert jedoch in keiner Weise die Verantwortung der Hamas für das Pogrom vom 7. Oktober.

Auf Ihre Frage, ob die Bundesregierung härter vorgehen muss, lautet meine Antwort eindeutig, Ja. Der Staat darf allerdings nicht pauschal gegen eine demokratisch gewählte Partei vorgehen, weil ihre Positionen abgelehnt werden. Er muss gegen konkrete Straftaten vorgehen. Verfassungsfeindliche Strukturen müssen beobachtet und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, verboten werden. Dabei darf weder die politische Herkunft noch die Religion des Täters eine Rolle spielen.

Synagogen und jüdische Bildungseinrichtungen benötigen einen dauerhaft finanzierten Schutz. Das gilt ebenso für jüdische Kulturzentren und Friedhöfe. Notwendige bauliche Sicherungen dürfen nicht von kurzfristigen Förderprogrammen abhängen. Jüdische Gemeinden sollten nicht regelmäßig neu um grundlegende Schutzmaßnahmen bitten müssen.

Antisemitische Bedrohungen müssen schneller verfolgt werden. Polizei und Staatsanwaltschaften benötigen spezialisierte Ansprechpartner. Bei eindeutigen Drohungen sollten Verfahren beschleunigt werden. Eine Morddrohung im Internet ist keine bloße Entgleisung und keine legitime Meinungsäußerung.

Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss ohne Reibungsverluste funktionieren. Erkenntnisse über konkrete Gefahren müssen schnell bei den zuständigen Polizeidienststellen ankommen. Der Verfassungsschutz braucht dafür ausreichend Personal. Auch seine technischen Möglichkeiten müssen der tatsächlichen Kommunikation extremistischer Netzwerke entsprechen.

Extremistische Vereinigungen und ihre Finanzierung müssen konsequent aufgeklärt werden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, müssen Vereinsverbote ausgesprochen werden. Das Vermögen terroristischer Unterstützungsstrukturen ist einzuziehen. Bei ausländischen Extremisten müssen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen geprüft und rechtssicher umgesetzt werden.

Schulen und Hochschulen dürfen Antisemitismus nicht als politischen Streit unter vielen behandeln. Jüdische Schüler müssen geschützt werden. Dasselbe gilt für Studenten sowie Beschäftigte. Wer jüdische Veranstaltungen gewaltsam stört oder Hamas-Terror verherrlicht, muss mit klaren Konsequenzen rechnen. Hochschulautonomie ist keine Rechtfertigung für Untätigkeit.

Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben bietet bereits einen staatlichen Handlungsrahmen. Entscheidend ist nun, dass daraus überprüfbare Maßnahmen entstehen. Ein Papier schützt noch keine Kippa auf der Straße. Die Umsetzung muss deshalb regelmäßig kontrolliert und öffentlich ausgewertet werden. 

Sollten Sie persönlich bedroht werden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 110. Sichern Sie bedrohliche Nachrichten und fertigen Sie Screenshots an. Weisen Sie bei einer Anzeige ausdrücklich auf einen möglichen antisemitischen Hintergrund hin. Sie müssen nicht abwarten, bis aus einer Drohung ein körperlicher Angriff wird.

Eine absolute Sicherheit kann Ihnen niemand seriös versprechen. Sie sollten in Deutschland jedoch keine Angst haben müssen, als jüdischer Mensch zu leben. Ihre Sicherheit ist keine private Angelegenheit, sondern eine staatliche Verpflichtung.

Deutschland darf niemals wieder ein Land werden, das jüdische Menschen aus Angst verlassen müssen. Nicht Sie müssen weichen. Die Antisemiten müssen die volle Konsequenz unseres Rechtsstaates spüren.

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