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Siemtje Möller
SPD
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Siemtje Möller von Rüdiger S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo
Frau Möller,
warum sind Sie dagegen, dass die Sozialversicherungbeiträge der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit nicht an den Beitragzahler zurücküberwiesenwerden ?
Warum werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber bei Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März an die Arbeitgeber zurücküberwiesen ?
Warum sehen Sie hier keine Notwendigkeit und keine Gerechtigkeitslücke ?
Nun noch eine Frage zur Neuregelung des Kurzarbeitergeldes...
Warum hat sich die Regierungskoalition dafür entschieden das Kurzarbeitergeld erst ab 50% Kurzarbeit anzuheben ?
Sehen Sie... und sieht die SPD in diese Regelung keine Gerechtigkeitslücke gegenüber der Gleichstellung dee Arbeitnehmer ?
Mfg.
R. Sauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sauer,

ich bin sehr froh, dass sich die SPD mit ihrer Forderung zu Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gegenüber der CDU/ CSU durchsetzen konnte. Das war ein wichtiger Schritt, der vielen Menschen in den kommenden Monaten helfen wird. Natürlich hätte ich es lieber gesehen, dass wir das Kurzarbeitergeld bereits für die Monate Mai, Juni und Juli auf 80 bzw. 87% erhöhen, aber das war mit der Union, insbesondere mit der CSU, nicht machbar.

ArbeitgeberInnen sind angehalten, alles dafür tun, um Kurzarbeit zu vermeiden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, kann das Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes für die ArbeitnehmerInnen hängt von der Reduzierung der Arbeitszeit und der Dauer der Kurzarbeit ab. Wünschenswert wäre, dass die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen den restlichen Anteil, um 100 Prozent Einkommen zu erreichen, auszahlen. Dazu haben wir die ArbeitgeberInnen auch aufgerufen.

Für die ersten drei Monate beträgt dies 60 Prozent für Beschäftigte ohne Kinder und 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern des durchschnittlichen Netto-Gehalts der letzten 12 Monate. Unter der Voraussetzung eines erheblichen Einkommensausfalles von 50 Prozent oder mehr wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent angehoben.

Die Erstattung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber wurde unter der Tatsache beschlossen, dass viele Betriebe durch den Arbeits- und Produktionsausfall und die dennoch anfallenden Fixkosten erheblich belastet werden. Daher geht es bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht darum, ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu bevor- oder zu benachteiligen. Vielmehr geht es darum, dass Unternehmen und deren Beschäftigte nicht zu den Opfern dieser Krise werden. Die Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen sowie Arbeitslosigkeit ist für meine KollegInnen der SPD-Fraktion und mich das Hauptziel dieser Krise.

Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller

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