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Sevim Dağdelen
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Frage von Peter R. •

Frage an Sevim Dağdelen von Peter R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dagdelen,

im Zusammenhang mit dem "Fall Nawalny" bin ich auf einen Artikel des "Schwarzwälder Bote" gestoßen (https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nawalny-vs-putin-palast-video-in-blackforest-studios-produziert.10cb22e2-daa7-4fbe-b824-2f35d456fe32.html - Schwarzwälder Bote 22.01.2021 - 09:40 Uhr).

Nachdem ich diesen Bericht gelesen hatte ergeben sich für mich einige Fragen:

1.) Wurde Herrn Nawalny die Ausreise nur zu einem bestimmten Zweck erlaubt? (Krankenhaus, Rehabilitation)?

2.) War die Erlaubnis zeitlich befristet? (Festes Datum oder "Nach Abschluss der Behandlung" oder anders)?

3.) Umfasste diese Erlaubnis auch die Mitwirkung in bzw. an einem Film?

4.) Wo stammt das Filmmaterial her?

5.) Ist die Autenthizität des Filmmaterial überprüft und bestätigt?

6.) Besteht die Möglichkeit dass es sich bei dem Filmaterial um eine Produktion aus amerik. Filmstudios handelt, vergleichbar dem Auftritt des US-Außenministers Colin L. Powell am 05.02.2003 vor dem UN-Sicherheitsrat.

7.) Stand Herr Nawalny währen seines Aufenthaltes unter dem Schutz staatlicher Behörden?

8.) Wie würde bei uns der Rechtsstaat reagieren, wenn jemand unter Auflagen eine bestimmte Massnahme eigenwillig verlässt, diesen Auflagen also nicht nachkommt?

Ich hoffe Ihnen ist es Möglich mir darau Antworten geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

P. R.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Riwotzki,

ich danke Ihnen für Ihr Interesse.

Leider entziehen sich die Antworten auf Ihre Fragen großteils meiner Kenntnis. Das liegt auch daran, dass die Bundesregierung ihrer Informationspflicht gegenüber Bundestagsabgeordneten in diesem Fall nicht nachgekommen ist. Auf eine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zum Umgang Deutschlands mit den Rechtshilfeersuchen Russlands zur versuchten Vergiftung von Alexej Nawalny in Russland antwortete die Bundesregierung unter Berufung auf die Wahrung von Staatsgeheimnissen im Wesentlichen nicht.

Die ominösen Umstände der Produktion des Videos über den „Palast“, bei dem es sich mutmaßlich um die Baustelle eines Hotels eines russischen Oligarchen handelt, sowie die Doppelstandards bei der medialen Berichterstattung, haben die NachDenkSeiten hier gut zusammengefasst: https://www.nachdenkseiten.de/?p=69417

Grundsätzlich plädiere ich dafür, den Fall Nawalny nicht länger mit Nord Stream 2 zu verknüpfen und ganz im Interesse der US-Fracking-Industrie auf den Stopp des -russischen Pipelineprojektes zu hinzuarbeiten. Mit einer Oberlehrerhaltung, Russland Demokratie beibringen zu wollen, ist angesichts der Kooperation mit Autokratien wie Erdogans Türkei und den eigenen Demokratiedefiziten und Völkerrechtsbrüchen des Westens heuchlerisch.

Mit freundlichen Grüßen

Sevim Dagdelen

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