Frage von Annette F. • 02.04.2025

Antwort von Sebastian Hartmann SPD • 25.04.2025
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.