Hose runter, Musterung! Wieso ist Ihnen die schamverletzende Genital- und Analbegutachtung aller 18-Jährigen in einem Pflichtsetting ohne freie Arztwahl und ohne medizinische Evidenz so wichtig?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
als Staatssekretär verteidigen Sie bei der Musterung die standardmäßige Genital- und Analbegutachtung aller 18-Jährigen (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 Nr. 2078-2084) - obwohl:
- die Handlung im klaren Widerspruch zu nationalen & internationalen Leitlinien steht: "Ein allgemeines Screening [...] soll nicht durchgeführt werden“ (S3-Leitlinie zum Hodenkarzinom, S.26)
- die Wissenschaft ein höheres Schadens- als Nutzenpotenzial benennt (ebd., S. 29)
- Experten der Urologie keinen Zusammenhang zur Tauglichkeitsbestimmung sehen (Prof. Friedersdorff, Stern, 12.03.26)
- Damit die Vereinbarkeit mit § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG gebrochen scheint.
- Die Inzidenz für Hodenkrebs bei 18-Jährigen unter 0,00005 liegt (RKI: Krebs in Deutschland, S. 97)
- Keine Verhältnismäßigkeit besteht: 99,5% aller Genitalbegutachtungen sind laut BW unauffällig. Für den Rest genügt eine reine Anamnese.
- Genitalbegutachtungen durch 2 andersgeschlechtliche Personen sehr unangenehm sein können.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Musterung geht es darum, die gesundheitliche Eignung für den Wehrdienst umfassend festzustellen. Dazu gehört auch, Erkrankungen des Hoden- und Leistenbereichs auszuschließen, die für die gesundheitliche Eignung von Bedeutung sein können.
Im Einladungsschreiben zur Musterung wird darüber informiert, dass hierfür eine umfassende medizinische Untersuchung durchgeführt wird. Diese beinhaltet bei Männern in der Regel das Abtasten der Hoden und der Leistenregion. Die Tastuntersuchung dient dazu, mögliche Erkrankungen in diesem Bereich zu erkennen beziehungsweise auszuschließen.
Die durchführenden Ärztinnen und Ärzte sind angehalten, während der gesamten Untersuchung einen sensiblen und empathischen Umgang mit den jungen Menschen zu pflegen. Die zu untersuchende Person wird vorher aufgeklärt und um Erlaubnis gebeten, kurz abgetastet zu werden.
Sollten aussagekräftige fachärztliche Vorbefunde vorliegen, werden diese berücksichtigt, sodass gegebenenfalls auf einzelne Untersuchungsschritte im Rahmen der Begutachtung verzichtet werden kann. Bei Frauen werden im Rahmen des Assessments keine Untersuchungen der Genitalregion durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

