Wird die SPD aus Informationsfreiheit ein Privileg machen?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Sie vertreten als SPD-Abgeordneter ebenfalls den Rhein-Sieg-Kreis I und gehören als Parlamentarischer Staatssekretär der Bundesregierung an.
CDU, CSU und SPD haben beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz grundlegend einzuschränken. Vorgesehen sind unter anderem ein „berechtigtes Interesse“, weitere Ausnahmen, stärkere Schwärzungen und Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip.
Für uns Bürger bedeutet das: Staatliche Verträge, Lobbykontakte, interne Warnungen, E-Mails und politische Entscheidungswege könnten künftig deutlich schwerer oder nur zu hohen Kosten überprüft werden. Auch Journalisten und Organisationen würden bei der Aufklärung sensibler Vorgänge behindert.
Warum beteiligt sich die SPD an einer Reform, die staatliche Kontrolle erschwert? Werden Sie einer solchen Einschränkung des IFG im Bundestag zustimmen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Reaktion auf die Koalitionsausschuss beratenen Änderungen zum Informationsfreiheitsgesetz.
Seit dem nun 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat sich die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Maßgabe dafür ist der Koalitionsvertrag. In diesem haben wir vereinbart, dass wir das IFG mit einem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung reformieren wollen. Darunter insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist.
Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Dies soll und wird aber gewiss nicht im Widerspruch zu berechtigten Auskunfts-, Informations- und Transparenzinteressen stehen!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

