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• 11.01.2019

(...) Die SPD sorgt dafür, dass der hohe Tierschutzstandard von Neuland (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht. (...)

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SPD
• 21.12.2018

(...) der Schwangerschaftsabbruch ist in der aktuellen Rechtslage ein erlaubter Eingriff, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt und der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt. (...) "Werbeverbot". (...) Wenn unsere Rechtsordnung mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (...)

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• 21.12.2018

(...) der Schwangerschaftsabbruch ist in der aktuellen Rechtslage ein erlaubter Eingriff, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt und der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt. (...) "Werbeverbot". (...) Wenn unsere Rechtsordnung mit guten Gründen Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB zulässt, darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. (...)

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• 16.11.2018

(...) Somit hat sich das KBA als Behörde neutral zu verhalten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da das KBA mit der von Ihnen benannten "Marketingmaßnahme" in ihrem Schreiben an betroffene Fahrzeughalterinnen und -halter bei ausschließlicher Nennung deutscher Hersteller keinerlei Neutralität zeigt. Das Schreiben trägt eher zu erheblichen Irritationen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher bei. (...)

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• 16.11.2018

(...) Somit hat sich das KBA als Behörde neutral zu verhalten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da das KBA mit der von Ihnen benannten "Marketingmaßnahme" in ihrem Schreiben an betroffene Fahrzeughalterinnen und -halter bei ausschließlicher Nennung deutscher Hersteller keinerlei Neutralität zeigt. Das Schreiben trägt eher zu erheblichen Irritationen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher bei. (...)

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• 16.11.2018

(...) Somit hat sich das KBA als Behörde neutral zu verhalten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da das KBA mit der von Ihnen benannten "Marketingmaßnahme" in ihrem Schreiben an betroffene Fahrzeughalterinnen und -halter bei ausschließlicher Nennung deutscher Hersteller keinerlei Neutralität zeigt. Das Schreiben trägt eher zu erheblichen Irritationen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher bei. (...)

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