Frage von Frank A. • 22.03.2024
Antwort ausstehend von Sandra Bubendorfer-Licht FDP
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine aktuelleren inhaltlichen Informationen als jene, die dem öffentlichen Referentenentwurf zu entnehmen sind.
Ein Parteiverbotsverfahren allein wird die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Trotzdem ist eine sorgfältige Prüfung der Handlungsoptionen nun geboten.
Ein Parteiverbotsverfahren allein wird die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Trotzdem ist eine sorgfältige Prüfung der Handlunsoptionen nun geboten.
Schon nach den Regelungen des ersten Regierungsentwurfes war es ausgeschlossen, dass die humanitäre Seenotrettung unter Strafe gestellt wird.
Wir lassen künftig die doppelte Staatsbürgerschaft zu und machen einen weiteren wichtigen Schritt für Deutschland als modernes Einwanderungsland.