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Frage von Anton B. •

Frage an Sabine Dittmar von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dittmar,

mit dieser Anfrage / Antwort an / von Andrea Nahles

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrea-nahles/question/2019-01-25/309278

wende ich mich nun - wieder - an Sie und wäre Ihnen
als maßgebliche Vertreterin der SPD für eine Antwort
sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat gibt es beim Thema Krankengeld Handlungsbedarf. Das BSG hat zunächst klargestellt, dass sich der Versicherte um seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst kümmern muss. Wenn er aber wegen eines Fristversäumnisses den Anspruch auf Krankengeld auf Dauer verliert, trifft ihn das mit besonderer Härte. Mit dem TSVG werden wir hier Abhilfe schaffen. Der Gesetzgeber kann das aber nur für die Zukunft regeln. Es gibt immer wieder gesetzliche Anpassungen sowohl bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung selbst als auch bei den Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme. Wenn man hier Entschädigungszahlungen vorsehen wollte, müsste dafür die solidarische Versichertengemeinschaft mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung aufkommen. Das wäre aus meiner Sicht nur schwer vermittelbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar

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