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Sabine Dittmar
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Frage von Georg G. •

Sehr geehrte Frau Diemar Wie stehen sie zum neuen Eckpunktepapier zur Abschaffung der 65-Prozent-Quote bei Heizungsneueinbauten. Für Mieter*innen könnte das langfristig deutlich höhere Kosten bedeuten

Sehr geehrte Frau Dietmar,

Ich bin ein großer SPD Anhänger da sie sich um alle bis zur Mittelschicht gut kümmert. Allerdings hat das neue Eckpunktepapier negative Auswirkungen auf viele Mieter*innen. Bei Neueinbau ist eine Gastherme nach wie vor das günstigste und eine Wärmepumpe lohnt sich nur durch einberechnung der günstigeren monatlichen Kosten zum Heizen. Vermietern ist es ziemlich egal wie groß die monatlichen Kosten zum Heizen sind da diese sowieso von Vermieter*innen getragen werden. Wenn man die Rechnung von Herrn Linneman von 10% auf 100% hochrechnet, werden Gasheizungen im Betrieb pro Haushalt auch nochmal 300€ im Monat teurer. Für uns Mieter*innen ist das ein komplettes Disaster das verstärkt wird. Und die Vermieter*innen sind halt einfach in der Machtpositionen und entscheiden.

Gerne können sie sich auch ein gutes Video mit konstruktiver Kritik dazu anschauen: https://m.youtube.com/watch?v=4L9q2seEH-o

Vielen Dank für eine Beantwortung

Ihr Wähler Georg aus Bad Kissingen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter, lieber SPD-Anhänger G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Hinweise zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Reform im Gebäudebereich.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: Der Schutz von Mieterinnen und Mietern muss eine zentrale Voraussetzung für das neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition sein. Klimaschutz im Gebäudebereich darf nicht dazu führen, dass Investitionsentscheidungen einseitig zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen und steigende Heizkosten vollständig über die Nebenkosten an die Mieterinnen weitergegeben werden. 

Wir wollen Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme schützen. Dafür brauchen wir klare Regeln für Vermieter. Ein wichtiger Maßstab ist dabei das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Dort werden die CO₂-Kosten im Mietsektor gestaffelt zwischen Vermieter- und Mieterseite aufgeteilt und setzen damit einen Anreiz für energetische Verbesserungen.

An diesem Prinzip einer sozialen und gleichzeitig lenkenden Kostenverteilung wollen wir uns auch beim neuen Heizungsgesetz orientieren. Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz jetzt veröffentlicht wurden, wird der konkrete Gesetzesentwurf darauf aufbauend nun erarbeitet und im Frühsommer im Bundestag beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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