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René Röspel
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Frage von Angelika Z. •

Wie soll Ihr Modell für die Altersabsicherung aussehen?

Sehr geehrter Herr Röspel,
in Ihrem Wahlprogramm ist zu lesen, dass Sie anstreben, dass auch Beamte in eine übergreifende Rentenversicherung einzahlen sollen. Nun habe ich vor einigen Tagen eine Aussage eines Kollegen von Ihnen gelesen, der den Beamten zugesichert hat, dass Sie in diesem Fall keine Einbußen bei Ihrer Auszahlung haben werden. Die Beamten erhalten etwa 70 % und die anderen Beschäftigten etwa 48 %. Wird es hier eine Ungleichbehandlung geben? Wie ist das von Ihnen angestrebte Modell geplant?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Altersversorgung der Beamten. Der Vergleich der beiden Systeme „Beamtenpension“ und „gesetzliche Rente“ ist grundsätzlich schwierig. Tatsächlich haben wir als SPD in der Großen Koalition durchgesetzt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken darf (mehr war mit der Union nicht möglich), und tatsächlich beträgt die maximale Pension knapp 72 Prozent der zuletzt ausgezahlten Dienstbezüge. Bei diesem großen Unterschied muss man allerdings berücksichtigen, dass bei der Beamtenpension eine Art „betrieblicher Alterssicherung“ mit enthalten ist und volle Steuerpflicht beträgt.

Die Höhe der Leistungen der Rentenversicherung folgen dem „Äquivalenzprinzip“ – entsprechen also im Wesentlichen den über die gesamte Berufslaufbahn gezahlten Beiträgen. Die Beamtenversorgung folgt dagegen dem „Alimentationsprinzip“ – Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf eine „amtsangemessene Versorgung“, für den sie mit bestimmten lebenslangen Treuepflichten gegenüber dem Dienstherrn einstehen (und die Sie bei grobem Fehlverhalten allerdings auch verlieren können).

Diese Ansprüche der Beamten sind durchs Grundgesetz (Artikel 33) gesichert. Eine Änderung im Sinne einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre wohl nur für neu einzustellende Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes möglich; heute aktive oder schon pensionierte Beamtinnen und Beamte müssen nicht mit Einbußen rechnen.

Wir halten also die Verbreiterung der Basis der Einzahlenden für richtig und es muss diskutiert werden, für welche Berufsgruppen der Beamtenstatus eigentlich wichtig und noch zeitgemäß ist (beim Streik der GdL war es übrigens hilfreich, dass es noch beamtete Lokführer bei der DB gibt, die nicht streiken dürfen).

Es bleibt allerdings wie bei den Planungen zur Bürgerversicherung oder der Abschaffung des Ehegattensplittings beim Grundsatz, dass es Bestandsschutz und die Entscheidungsmöglichkeit geben würde, ob man „im System“ bleiben möchte oder wechselt (ich kenne z. B. eine Zahl von Menschen, die lieber aus der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche KV wechseln würden).

Ich hoffe, ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben,
mit freundlichen Grüßen
René Röspel