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René Röspel
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Frage von Winfried K. •

Frage an René Röspel von Winfried K. bezüglich Bundestag

Guten Tag Herr Röspel, ich besitze zusammen mit meiner Frau seit über 30 Jahren eine Eighentumswohnung am Waldesrand 8. Erst gestern Abend habe ich in der Sendung Report München davon erfahren, dass das WEG novelliert werden und die Rechte des einzelnen Eigentümers wohl nicht unerheblich eingeschränkt werden soll.
Wie stehen Sie und Ihre SPD-Kollegen zur Neuordnung? Bitte setzen Sie sich und Ihre Kollegen dafür ein, dass Eigentümer auch im Sinne der Mitwirkung Eigentümer bleibt. Ich habe Verständnis dafür, dass man bei wichtigen Entscheidungen eine 75% Mehrheit bei entsprechender Beschlussfassung ins Gesetz schreibt. Und: Bitte arbeiten Sie darauf hin, dass Vollmachten zur Eigentümerversammlung in einer Hand auf maximal 5 (bzw. auf einen vertretbaren Prozentanteil pro Hand) beschränkt werden. Es ist sonst möglich, dass sich nicht (mehr) so aktive Eigentümmer durch sog. "Obereigentümer" "vertreten" lassen uns somit demokratische Entscheidungen zur Farce werden.
Hagen, 24.6.2020

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Übermittlung Ihrer Kritikpunkte am Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz.

Als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir den Gesetzesentwurf. Sein Ziel ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern.

Positiv bewerten wir vor allem die Regelung, dass in Zukunft ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen kann, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die klimafreundliche Elektromobilität zu fördern und sichere vier Wände zu schaffen, ohne finanziell schwächere Eigentümer zu überfordern.
Die Sachverständigenanhörung hat jedoch gezeigt, dass noch Präzisierungsbedarf beim Gesetzentwurf besteht. So sind wir u.a. der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung eine zu starke Stellung des Verwalters beinhaltet. Dies wollen wir ändern und die Vertretungs-befugnis des Verwalters beschränken. Die Entscheidung darüber, was ein Verwalter darf oder nicht darf, muss bei den Eigentümern verbleiben. Ohne Beschluss der Eigentümer soll der Verwalter grundsätzlich nur Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und ohne erhebliche Verpflichtungen für die Wohnungseigentümergemeinschaften vornehmen dürfen. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen soll der Verwalter den Beirat informieren. Auch soll der Beirat als Gegengewicht zum Verwalter gestärkt werden und diesem gegenüber Rechte der WEG durchsetzen können. Anders als die Union wollen wir, dass ein Eigentümer auch weiterhin Ansprüche unmittelbar gegen den Verwalter geltend machen kann, wenn der Verwalter der WEG einen Schaden zufügt. Für sinnvoll erachten wir auch die Erhöhung der Pflichtversicherungssumme für Verwalter, die wir von 500.000 Euro pro Schadensfall und 1 Million im Jahr auf 1 Million pro Schadensfall und 2 Millionen im Jahr verdoppeln wollen. Dies lehnt unser Koalitionspartner allerdings ebenso ab wie die Einführung eines Sachkundenachweises für gewerbliche Verwalter. Wir hingegen halten den Sachkundenachweis für zwingend notwendig, um die Qualität und Vertrauen zu sichern.

Grundsätzlich begrüßen wir auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung für bauliche Veränderungen. Viel zu häufig entsteht derzeit in den Häusern Streit zwischen denen, die Sanierungsmaßnahmen wollen, und denen, die sich diese nicht leisten können. Wird das notwendige Quorum nicht erreicht, kann nicht renoviert werden. Wird das Quorum überschritten, müssen alle zahlen. Das ist weder zielführend, noch gerecht. Hier versucht das neue WEMoG durch eine differenzierte Kostentragungsregelung für Modernisierungsmaßnahmen Lösungen zu finden. Dass nach § 21 Abs. 3 WEG-E nur derjenige die Modernisierungsmaßnahme bezahlen muss, der sie auch fordert, halten wir für angemessen. Für notwendig erachten wir aber ein höheres Zustimmungsquorum. Wenn nur 50% der Anwesenden über den Bau eine Maßnahme entscheiden dürfen, kann dies zu Legitimationsproblemen innerhalb der WEG führen – selbst wenn die Maßnahme nicht von allen bezahlt werden muss. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, nach der überstimmte Eigentümer Kosten von Baumaßnahmen zu tragen haben, wenn die Baumaßnahme dem Baustandard der umgebenden Häuser entspricht, wollen wir nicht. Denn das birgt die Gefahr, dass überstimmte Eigentümer Luxusmodernisierungen zu bezahlen haben, die sie nicht wollen.

Einvernehmlich haben wir uns zusammen mit dem Justizministerium und der Union vorgenommen, die WEG-Reform sorgfältig zu beraten. Einen zeitlichen Druck gibt es entgegen der öffentlichen Berichterstattung nicht. Erst wenn ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde, der die Eigentümerrechte sichert, werden wir die Beratungen abschließen.

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel