Reinhard Brandl
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CSU
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Frage von erhard b. •

Werden die die überhöhten Gebühren immer noch verrechnet die das Gericht beanstandet hat?

Kaminkehrergebühren – Rückzahlungen und aktueller Sachstand

Sehr geehrter Herr Brandl,

Werden die die überhöhten Gebühren immer noch verrechnet die das Gericht beanstandet hat?
Nr. 3.4 KÜO - Überprüfung der Wärmedämmung von Leitungen gemäß GEG
Nr. 3.10 KÜO - Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattung von Zentralheizung in bestehenden Gebäuden / Pflichterfüllung

leider erhalte ich keine Antwort vom den Aufsichtsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen,

Erhard

Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu darf ich auf meine vorhergehende Antwort an Sie verweisen. Mir ist kein rechtskräftiges Urteil in der Angelegenheit bekannt. Der Berichterstattung im Pfaffenhofener Kurier war zu entnehmen, dass das dortige Landratsamt für wiederholende Prüfungen keine Gebühr mehr erheben werde. Entscheidungsgrundlage hierfür ist eine Protokollnotiz in einem Gerichtsverfahren, das allerdings eingestellt wurde. Andere Landratsämter sind an diese Entscheidung nicht gebunden.

Unabhängig davon hat der Deutsche Bundestag am 31.01.2025 das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert. Durch neue Regelungen bezüglich der Kehrbücher sollen unnötige und kostenträchtige Mehrfachprüfungen künftig verhindert werden. Ich hoffe, dass Ihnen diese Information zunächst weiterhilft.

Mit besten Grüßen

Reinhard Brandl

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