
(...) Ihren Ärger über die Steuerpraktiken einiger Staaten in Bezug auf einzelne Unternehmen kann ich gut verstehen. Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. Denn Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachkommen, erleiden erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern, die diese Pflicht verletzen und ihre Waren entsprechend billiger anbieten können. (...)