Frage an Ralf Kalich von Roland R. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum Thema "Ziviler Ungehorsam " und wie ordnet sich dieses
Verhalten in unser Rechtssystem ein?
vielen Dank für Ihre Frage.
Ziviler Ungehorsam gehört zum demokratischen Protest und darf nicht kriminalisiert werden. Ich begrüße es, wenn DIE LINKE z.B. gemeinsam in breiten Bündnissen Naziaufmärsche auf Straßen und Plätzen blockiert und man gegen rassistische Angriffe aufsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kalich

