Dr. Philipp Rottwilm
Antwort ausstehend von Philipp Rottwilm SPD
Dr. Philipp Rottwilm
Antwort ausstehend von Philipp Rottwilm SPD
Dr. Philipp Rottwilm
Antwort 24.02.2026 von Philipp Rottwilm SPD

Bei Identitätsdiebstahl gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist

Dr. Philipp Rottwilm
Antwort 25.12.2025 von Philipp Rottwilm SPD

Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.