Dr. Philipp Rottwilm
Philipp Rottwilm
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Frage von Hendrik F. •

Wie untermauern Sie die von Ihnen zur 48. Sitzung des Bundestages erwähnte Aussage: "Den digitalen Euro gibt es nur, wenn parallel auch das Bargeld verpflichtend angenommen werden muss."?

48. Sitzung 21. Bundestag: Ihre Aussage „Noch viel absurder aber ist es, dass Sie in Ihrem zweiten Antrag fordern, Bargeld müsse im Einzelhandel verpflichtend angenommen werden. Sie wissen ganz genau – zumindest das würde ich Ihnen jetzt unterstellen –, dass diese Regelung Teil der Einführung des digitalen Euro sein wird. Wir haben immer gesagt – wir haben das schon mehrmals gehört: Den digitalen Euro gibt es nur, wenn parallel auch das Bargeld verpflichtend angenommen werden muss. Beides geht für uns Hand in Hand.“ https://dserver.bundestag.de/ (ab Seite 2627). Die EU-Bargeldverordnung zeigt nun deutliche Nachteile des Bargeldes gegenüber dem elektronischen Zahlungsmittel (Annahmeverpflichtungen in Handel / Behörden, Auszahlungsverpflichtungen der Banken, Gebührenfreiheit, Zugänglichkeit Einzahlungsmodalitäten). https://bargeldverbot.info/2025/12/01/ungleichbehandlung-bargeld-digitaleuro/

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