Dr. Philipp Rottwilm
Philipp Rottwilm
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Frage von Michael R. •

Wie stehen Sie zu einem AfD-Verbotsverfahren?

Dr. Philipp Rottwilm
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

die SPD-Parteispitze wie auch die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich seit Längerem für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD ein. Dafür müssen handfeste Verbotsgründe vorliegen. Denn selbst wenn manche Verwaltungsgerichte die Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung oder als Verdachtsfall bejaht haben, so lässt dies noch keine verlässliche Schlussfolgerung auf das Ergebnis eines Parteiverbotsverfahrens vor dem BVerfG zu. Ein Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird zudem mehrere Jahre dauern.

Ein Verbotsantrag würde das Narrativ der AfD bedienen, dass die Bundesrepublik zu einem autoritären Regime verkommen sei, das abweichende Meinungen unterdrückt. Und es steht zu befürchten, dass ein Großteil der bereits demokratieskeptischen Teile der Bevölkerung dieses AfD-Narrativ für plausibel hält. Hinzu kommt, dass in den Jahren bis zur Verbotsentscheidung das Verbotsverfahren keinerlei Nutzen hat, weil die AfD uneingeschränkt weiterarbeiten kann. 

Eines ist klar, die AfD weist klare verfassungsfeindliche Tendenzen auf und ist bereit, unsere politische Ordnung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auszuhöhlen. Es geht um die Abwehr autoritärer und autokratischer Kräfte, die nicht nur national spalten wollen, sondern auch europaweit aktiv und vernetzt sind. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir zusammenhalten und rechtsradikalen Kräften die Stirn bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Philipp Rottwilm

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