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Antwort von Peter Seimer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 19.05.2025

Daher sollten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, eingeleitet werden, wenn eine Mitgliedschaft eines Beamten oder einer Beamtin in einer gesichert rechtsextremen Partei bekannt werden.

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