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Im Rahmen der Ergebnisse der Sozialstaatskommission ist im Januar 2026 eine Zusammenlegung von SGB II und SGB XII empfohlen wurden. Im Zuge dieses Vorschlags sind bis 2027 weitere Reformen geplant, die eine Zusammenführung der Leistungen durch ein neues, vereinfachtes Sozialleistungsgesetz beinhalten.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass gute Bezahlung, klare Karrierewege und Respekt vor Leistung in unserem Land funktionieren.
Die Rentenanpassungen basieren auf der prozentualen Steigerung des Rentenwerts.