Empfehlung 24 bezieht explizit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente als Pflichtversicherte in der GRV ein.
Ihre rechnerisch richtige Feststellung fließt in meine Überlegungen hierzu mit ein. Klar ist, dass es bei der Rentenreform nicht darum gehen darf, Leistungsanerkennung und Verlässlichkeit gegeneinander auszuspielen.
Eine verantwortungsvolle Rentenreform muss in meinen Augen daher Möglichkeiten eines flexibleren Renteneintritts forcieren. Hier hat die Bundesregierung mit der Aktivrente einen wichtigen und erfolgreichen Schritt gemacht.
Schwere körperliche Arbeit, soziale Härtefälle und die Lebensleistung des Einzelnen müssen bei der Rentenreform zielgenau betrachtet und berücksichtigt werden
Ja es wurden bereits Bußgelder verhängt. Zuständig sind die Bundesländer, die Verstöße über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe übermittelt bekommen.

