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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Helmut O. •

Meine Bedenken zu einer Coronaimpfung von minderjährigen Kindern ist groß, da es kaum repräsentative Erfahrungen von diesem neuartigem Impfstoff gibt. Welche Meinung vertreten Sie zu diesem Thema?

Hallo Herr Schnieder, wir haben vier minderjährige Kinder und mögliche Nebenwirkungen und Spätfolgen können realistisch und sachlich glaubhaft von keinem Experten gesichert eingeschätzt werden.
Die aktuell diskutierte mögliche Impfpflicht oder extreme Einschränkungen von nicht geimpften Erwachsenen veranlasst mich auf diesem Wege ihre Meinung zu erfahren.
Würden wir uns als Eltern impfen lassen, fehlt mir ein wesentliches Argument bei der Verantwortung gegenüber unseren heranwachsenden Kindern.
Besonders die unterschiedliche Meinung von Ärzten und erfahrenen Virologen (STIKO), der verantwortlichen Beamten und vor allem wechselnde Meinung innerhalb kurzer Zeit irritiert mich bei unserer aktuellen Bundesregierung sehr stark. Einige demokratische Parteiender Mitte sehen hier ebenso große Bedenken.
Das Coronavirus gehört zu den Vieren, die häufig mutieren.
Wie lange beabsichtigen Sie und Ihre Partei bei jeder neuen Variante Einschränkungen vorzunehmen, bzw. zu genehmigen?
FG Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Otten,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Frage der Corona-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen und zu den Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern.

Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) legte auf Grundlage der ergänzten Zulassung am 10. Juni 2021 die 6. Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung vor. Darin empfiehlt sie die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen mit geschwächtem Immunsystem), empfohlen. Zudem sieht die STIKO-Empfehlung eine berufliche Indikation aufgrund eines arbeitsbedingt erhöhten Expositionsrisikos entsprechend der beruflichen Impfindikationsgruppen im Stufenplan der STIKO.

Die COVID-19-Impfstoffe haben sich bisher bei Erwachsenen als sehr wirksam und sicher erwiesen. Auch in der kontrollierten Zulassungsstudie des Impfstoffes Comirnaty für Kinder und Jugendliche (12 bis 15 Jahre) wurde eine sehr gute Wirksamkeit für die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen ermittelt. In der Studie wurde die Wirksamkeit des Impfstoffs 7 Tage nach der 2. Impfung im Vergleich zu einem Placebo (Kochsalzlösung) bei 2.260 Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern im Alter von 12 bis 15 Jahre untersucht. In der Impfstoffgruppe traten unter den 1.005 Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern keine und in der Kontrollgruppe ohne Impfstoff (Kochsalzlösung) unter den 978 Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern 16 bestätigte COVID-19-Erkrankungen auf. Daraus ergibt sich eine Wirksamkeit von COVID-19 von 100%. Da die Zahl der in der Zulassungsstudie geimpften Kinder und Jugendliche jedoch vergleichsweise klein war, ist die verfügbare Datenbasis - im Gegensatz zu den umfangreichen Daten zu den Auswirkungen der Impfstoffe auf Erwachsene - noch schmal. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren ohne Vorerkrankung nur sehr selten schwer erkranken. Bei den meisten Kindern verläuft die COVID-19-Erkrankung mild oder sogar unbemerkt; zu Hospitalisierungen sowie intensivmedizinischen Behandlungen kam es bei Kindern und Jugendlichen bisher nur selten. Aus diesem Grund hat sich die STIKO entschieden, noch keine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren auszusprechen.

Um in der besonderen Situation der Pandemie jedoch dem individuellen Wunsch nach einer Impfung einzelner Kinder und Jugendlicher, die nicht von der STIKO-Empfehlung betroffen sind, Rechnung zu tragen, ist nach ärztlicher Aufklärung, bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person bzw. deren Sorgeberechtigten eine Impfung grundsätzlich möglich. Die Zulassung der Impfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erlaubt die Impfung von 12- bis 17-jährigen. Die Impfung ist auch für diese Kinder und Jugendlichen kostenfrei und die Haftung bei etwaigen Impfschäden ist gedeckt.

Ich vertrete daher die Haltung, dass es sinnvoll ist, die Möglichkeit zu schaffen, dass Eltern ihr Kind gegen COVID-19 impfen lassen können. In Rücksprache mit dem Kinderarzt können die Eltern die individuelle Situation des Kindes bzw. Jugendlichen erörtern und eine Impfentscheidung treffen. In diesem Zusammenhang sind mir jedoch zwei Aspekte wichtig.

Einerseits muss bedacht werden, dass die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren selbstverständlich dazu beitragen kann, den Gemeinschaftsschutz zu erhöhen. Für Kinder und Jugendliche kann es beispielsweise im Schulalltag oder beim Treffen mit Freundinnen und Freunden schwierig sein, Abstände einzuhalten. Die Impfung von jungen Menschen verhindert nicht nur, dass sich das Virus unter ihnen ausbreitet, sondern auch, dass Erwachsene erkranken, die noch nicht geimpft wurden oder nicht geimpft werden können. Andererseits muss klar sein, dass die Möglichkeit einer Impfung ausdrücklich als Angebot gedacht ist, das keinen Druck auf Familien ausüben soll.

Da die vorliegenden Studienergebnisse suggerieren, dass sich sowohl das Risiko der Krankheit als auch das Risiko der Impfung bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankung auf sehr niedrigem Niveau bewegen, können sich Eltern nicht grundlegend falsch entscheiden.

Darüber hinaus wird die STIKO neue Studiendaten fortlaufend auswerten und ihre Impfempfehlung gegebenenfalls anpassen.

Zu Ihrer Frage “Wie lange beabsichtigen Sie und Ihre Partei bei jeder neuen Variante Einschränkungen vorzunehmen bzw. zu genehmigen?” möchte ich Folgendes äußern: Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie orientieren sich nicht an dem Auftreten neuer Virusvarianten per se, sondern an deren Potential, das Infektionsgeschehen zu beeinflussen, vulnerable Bevölkerungsgruppen zu gefährden und das Gesundheitssystem zu überfordern. Sofern eine Variante des Corona-Virus in Deutschland in Erscheinung tritt, die beispielsweise eine höhere Reproduktionszahl, eine höhere Fallsterblichkeit in einzelnen oder allen Altersgruppen oder andere veränderte Eigenschaften als die zuvor zirkulierenden Varianten aufweist, werden Bund und Länder gemeinsam mit den beteiligten Wissenschaftlern die Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz in Deutschland eruieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen prüfen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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