Die Kommission empfiehlt eine wirkungsgleiche Übertragung der Reformen auf die Beamtenpensionen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient in erster Linie dazu, wegfallendes Erwerbseinkommen im Alter, bei Erwerbsminderung oder Tod abzusichern.
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Der Alterssicherungskommission sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Berufsbeamtentum bekannt.
Niemand soll durch die Vorschläge der Alterssicherungskommission bestraft werden. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung so zu stabilisieren, dass sie auch für künftige Generationen verlässlich bleibt.

