Der Alterssicherungskommission sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Berufsbeamtentum bekannt.
Niemand soll durch die Vorschläge der Alterssicherungskommission bestraft werden. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung so zu stabilisieren, dass sie auch für künftige Generationen verlässlich bleibt.
Die bayerische Staatsregierung hat bereits Änderungen am Gesetzesentwurf angekündigt. Als CDU/CSU begleiten wir diese Prozesse aus bundespolitischer Perspektive konstruktiv.
Die Alterssicherungskommission hat keinen Vorschlag gemacht, bei der Beitragssatzhöhe nach der Kinderzahl zu unterscheiden.
Dafür sind Reformen in unserem Steuersystem und in unseren sozialen Sicherungssystemen dringend notwendig.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.

